Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Entwicklungsträger
- Ein Entwicklungsträger nach § 167 BauGB soll die strategische Planung und das Controlling der Gebietsentwicklung übernehmen. Seine Auswahl soll ausgeschrieben werden, danach folgt ein Vertrag über die Leistungen.
- Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
- Das ISEK für das neue Fördergebiet soll nach der Aufnahme in die Städtebauförderung 2027 erarbeitet werden. Es behandelt unter anderem Klimaschutz, die Maßnahmen je Baufeld und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtrat soll über Nutzungskonzept, Rahmenplan und die Bewerbung um Städtebauförderung entscheidenals Nächstes18.12.2026
- Vorschlag zur Trägerform an die Gremien, Einreichung der Bewerbung um Programmaufnahme2027
- Erarbeitung des ISEK nach der Aufnahme in die Städtebauförderung2027
- Ausschreibung des Entwicklungsträgersdanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung zur Auswahl des Entwicklungsträgers, danach Vertrag über die Leistungen. Leistungsbeschreibung und Vertragsentwurf bereitet die Verwaltung vor.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt hat das ehemalige STOV-Gelände 2024 von der BIMA gekauft. Es ist rund 3,9 ha groß. Der Stadtrat soll ein Nutzungskonzept und einen städtebaulichen Rahmenplan beschließen, um dort ein neues Quartier zu entwickeln.
Danach soll sich die Stadt beim Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur um Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm bewerben. Die Vorlage nennt dafür das Jahr 2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll das Nutzungskonzept und den städtebaulichen Rahmenplan beschließen, die Bewerbung um Städtebauförderung einreichen und die Mittel im Haushalt bereitstellen.
Noch offen
- Die Bewerbung um Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm ist noch nicht eingereicht.
- Ob das ISEK extern vergeben wird, nennt die Vorlage nicht.
- Der Stadtrat hat noch nicht entschieden.
Ort der Leistung
Koblenz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Koblenz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Für weitere städtebauliche Planungen und Konzepte sind rund 220.000 € veranschlagt, davon 100.000 € in 2026 und 120.000 € in 2027. Im Haushaltsplanentwurf 2027 sind außerdem 50.000 € für das ISEK etatisiert. Die Mittel für Planung und Bau lassen sich erst nach einer Förderzusage ermitteln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.