Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bauleitplanung und Geltungsbereich
- Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 350 soll aktualisiert und der Geltungsbereich angepasst werden. Der geänderte Geltungsbereich ist etwa 2,1 ha groß.
- Private Verkehrsfläche
- Südlich des bisherigen Geltungsbereichs soll eine private Verkehrsfläche festgesetzt werden. Sie soll die Zufahrt zu einem hinter dem Plangebiet gelegenen Entsorgungsfachbetrieb planungsrechtlich sichern.
- Gewerbegebiete und Erschließung
- Auf dem rund 2,1 ha großen Plangebiet in der Gemarkung Neuendorf, westlich des Stadtteils Wallersheim, sollen Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Schönbornsluster Straße, die im südlichen Bereich gekappt wird, eine weitere öffentliche Erschließung ist nicht vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes02.11.2026
- Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität06.11.2026
- Beratung und Entscheidung im Stadtrat12.11.2026
- Schutzzeit, vor deren Beginn die Rodung erfolgen soll01. März bis einschl. 30. September
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Beschlussvorlage wird außerhalb der regulären Beschlussfolge behandelt, um eine erhebliche Zeitverschiebung der Gebietsentwicklung zu vermeiden.
Für die gewerbliche Entwicklung muss in einem Teilbereich Wald gerodet werden. Dafür ist eine forstrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, eine Rodung soll vor der Schutzzeit vom 01. März bis einschließlich 30. September erfolgen.
Die Stadt Koblenz reagiert mit der Planung auf eine gestiegene Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen, der ein geeignetes Angebot nicht in ausreichendem Maße gegenübersteht. Die Entwurfsfassung der Begründung ist auf Oktober 2026 datiert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 350 aktualisieren und den Geltungsbereich anpassen.
Noch offen
- Beratung und Beschluss des Stadtrats über die Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses und die Anpassung des Geltungsbereichs
- Forstrechtliche Ausnahmegenehmigung und Rodung vor Beginn der Schutzzeit
Ort der Leistung
Koblenz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Koblenz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.