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Frühe PlanungStadt Koblenz · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Vorlage vom

Gewerbegebiet Schönbornsluster Straße in Koblenz

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerbliche Entwicklung zwischen der Schönbornsluster Straße und der alten Schönbornsluster Straße. Die Beschlussvorlage sieht einen geänderten Geltungsbereich von etwa 2,1 ha mit einer privaten Zufahrt zu einem Entsorgungsfachbetrieb vor, der Beschluss steht noch aus.

Nächster Schritt

Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.11.2026, im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauleitplanung und Geltungsbereich
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 350 soll aktualisiert und der Geltungsbereich angepasst werden. Der geänderte Geltungsbereich ist etwa 2,1 ha groß.
Private Verkehrsfläche
Südlich des bisherigen Geltungsbereichs soll eine private Verkehrsfläche festgesetzt werden. Sie soll die Zufahrt zu einem hinter dem Plangebiet gelegenen Entsorgungsfachbetrieb planungsrechtlich sichern.
Gewerbegebiete und Erschließung
Auf dem rund 2,1 ha großen Plangebiet in der Gemarkung Neuendorf, westlich des Stadtteils Wallersheim, sollen Gewerbegebietsflächen nach § 8 BauNVO ausgewiesen werden. Die Erschließung erfolgt über die bestehende Schönbornsluster Straße, die im südlichen Bereich gekappt wird, eine weitere öffentliche Erschließung ist nicht vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes02.11.2026
  2. Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität06.11.2026
  3. Beratung und Entscheidung im Stadtrat12.11.2026
  4. Schutzzeit, vor deren Beginn die Rodung erfolgen soll01. März bis einschl. 30. September
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Beschlussvorlage wird außerhalb der regulären Beschlussfolge behandelt, um eine erhebliche Zeitverschiebung der Gebietsentwicklung zu vermeiden.

Für die gewerbliche Entwicklung muss in einem Teilbereich Wald gerodet werden. Dafür ist eine forstrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich, eine Rodung soll vor der Schutzzeit vom 01. März bis einschließlich 30. September erfolgen.

Die Stadt Koblenz reagiert mit der Planung auf eine gestiegene Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen, der ein geeignetes Angebot nicht in ausreichendem Maße gegenübersteht. Die Entwurfsfassung der Begründung ist auf Oktober 2026 datiert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 350 aktualisieren und den Geltungsbereich anpassen.

Noch offen

  • Beratung und Beschluss des Stadtrats über die Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses und die Anpassung des Geltungsbereichs
  • Forstrechtliche Ausnahmegenehmigung und Rodung vor Beginn der Schutzzeit

Ort der Leistung

Koblenz, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Koblenz, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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