Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Anbau mit Schulungsräumen und Wohnungen
- Ein westlicher Anbau soll die Schülerzahl auf über 600 erhöhen. Im Erdgeschoss sowie im 1. und 2. Obergeschoss sind Schulungsräume vorgesehen, in den Obergeschossen 3 bis 5 Ein- bis Zweizimmerwohnungen, mehrheitlich Einzimmerwohnungen.
- Tiefgarage und Stellplätze
- In der geplanten Tiefgarage sollen ca. 26 neue Stellplätze entstehen. 32 oberirdische Stellplätze sind vorhanden.
- Fahrradabstellplätze
- Geplant sind 73 Fahrradabstellplätze.
- Bebauungsplanänderung
- Die Änderung setzt die Nutzung von Gewerbegebiet (GE) zu Urbanem Gebiet (MU) fest. Vorgesehen sind zwei urbane Gebiete MU 1 und MU 2, dort sind bis zu sechs beziehungsweise vier Vollgeschosse zulässig. Die Planung umfasst eine Gemeinschaftstiefgarage.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)30.08.2018
- Entwurfs- und Offenlagebeschluss (erledigt)18.12.2025
- Satzungsbeschluss des Stadtrats (erledigt)03.09.2026
- Erneuter Satzungsbeschluss voraussichtlichals Nächstes18.12.2026
Vergabeverfahren
Angebotsbebauungsplan, die Festsetzungen orientieren sich am konkreten Vorhaben. Die Planung wird extern bearbeitet.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am Standort David-Röntgen-Straße 10 im Stadtteil Rauental besteht der Bildungscampus Koblenz. Wegen des hohen Ausbildungsbedarfs soll er erweitert werden, die Planung zielt auf Baurecht für ein neues Wohn- und Dienstleistungsgebäude, das teilweise ergänzend einem bestehenden Schul- und Ausbildungsgebäude dient.
Der Aufstellungsbeschluss datiert vom 30.08.2018, der Entwurfs- und Offenlagebeschluss vom 18.12.2025. Der Stadtrat fasste am 03.09.2026 den Satzungsbeschluss.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat fasste am 03.09.2026 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 20, Änderung Nr. 12.
Noch offen
- Ein erneuter Satzungsbeschluss ist voraussichtlich am 18.12.2026 vorgesehen.
Ort der Leistung
Koblenz, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Koblenz, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
- Finanzierung
- Alle mit der Planung verbundenen Kosten trägt der Vorhabenträger.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.