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Zur EntscheidungStadt Bad Sobernheim · Planung & Beratung · Vorlage vom

Bebauungsplanänderung Gymnasialstraße in Bad Sobernheim

Die Planung soll die städtebauliche Entwicklung am Synagogenplatz an die vorgesehenen Entwicklungen anpassen. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein altersgerechtes Wohnzentrum mit gemeinschaftlich nutzbaren Flächen schaffen.

Nächster Schritt

Vorberatung im Bauausschuss am 26.11.2026, anschließend Entscheidung des Stadtrats

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein altersgerechtes Wohnzentrum mit unterschiedlichen Wohnformen entsprechend dem jeweiligen Unterstützungsbedarf schaffen. Gemeinschaftlich nutzbare Flächen sollen ermöglicht und eine verträgliche Einfügung der Bebauung in das Orts- und Straßenbild gesichert werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtratals Nächstes12.11.2026
  2. Vorberatung im Bauausschuss26.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Auf einen Umweltbericht und frühzeitige Beteiligungsverfahren wird verzichtet.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung soll die städtebauliche Entwicklung an die geplanten Entwicklungen im Bereich des Synagogenplatzes anpassen.

Ein 2014 gefasster Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans entspricht nicht mehr den aktuellen Zielsetzungen und müsste aufgehoben werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Bauausschuss befürwortet die Durchführung des Projekts und empfiehlt dem Stadtrat, den Bebauungsplan „Gymnasialstraße“ entsprechend zu ändern.

Noch offen

  • Der städtebauliche Vertrag ist noch vorzubereiten. Anschließend soll der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht werden.
  • Der Stadtrat soll über die Änderung des Bebauungsplans entscheiden.
  • Der 2014 gefasste Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans müsste aufgehoben werden.

Ort der Leistung

Bad Sobernheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Bad Sobernheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Stadt geht für Planungsleistungen in Vorlage. Die vollständige Kostenübernahme durch den Investor soll über einen städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

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