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BeschlossenOrtsgemeinde Dohr · Bau & Handwerk · Sitzung am

Erweiterung und Sanierung Gemeindehaus Dohr

Die Ortsgemeinde Dohr erweitert und saniert ihr Gemeindehaus. Der Rohbau wird ausgeschrieben, sobald die Prüfstatik im Oktober vorliegt. Der Gerüstbau soll im neuen Jahr folgen, die Bauarbeiten sollen Ende Februar beginnen.

Ausschreibung

Rohbau nach Vorliegen der Prüfstatik, Gerüstbau im neuen Jahr

Ausführung

Baubeginn Ende Februar im neuen Jahr

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Rohbau
Maurer- und Betonbauarbeiten werden nach Vorliegen der Prüfstatik zur Ausschreibung vorbereitet.
Gerüstbau
Die Vergabeunterlagen werden parallel erstellt und sollen unmittelbar im neuen Jahr veröffentlicht werden.
Weitere Gewerke
Dachdecker- und Zimmererarbeiten sowie Fenster, Türen und Bauelemente sollen nacheinander in Ausschreibungspaketen veröffentlicht werden.
Ausstattung als Notfalltreffpunkt
Vorgesehen sind eine Klimaanlage und ein Einspeisepunkt für ein Notstromaggregat. Ladestationen für Elektrofahrzeuge und ein Smartboard oder eine LED-Wand im Gemeindesaal sollen geprüft werden. Der Gemeinderat hat am 28.09.2026 einstimmig beschlossen, die Maßnahmen weiterzuverfolgen und Kostenermittlungen erstellen zu lassen. Umsetzbarkeit, Kosten und Finanzierung sind noch zu prüfen.
Zisterne für Löschwasser
Im Gespräch ist eine Zisterne mit 50 m³ Fassungsvermögen, die von der Dachentwässerung gespeist würde. Der Gemeinderat hat die Entscheidung am 28.09.2026 zunächst zurückgestellt, weil technische Details zu klären sind.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Das Land übergibt den Bescheid aus dem Dorferneuerungsprogramm (erledigt)10.07.2025
  2. Gemeinderat fasst den Vorratsbeschluss, Ortsbürgermeister und Beigeordnete dürfen Aufträge erteilen (erledigt)11.08.2025
  3. Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Ausstattung des Gemeindehauses weiterzuverfolgen (erledigt)28.09.2026
  4. Prüfstatik wird erwartetals NächstesOktober 2026
  5. Ausschreibung der Maurer- und Betonbauarbeiten (Rohbau)danach
  6. Veröffentlichung der Vergabeunterlagen für den Gerüstbauim neuen Jahr
  7. Beginn der BauarbeitenEnde Februar im neuen Jahr
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Gemeindehaus in Dohr soll erweitert und saniert werden. Das Land hat dafür 2025 Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm bewilligt. Die Submission für den Abbruch des Bestandsgebäudes fand am 03.09.2026 statt, der Auftrag ist bereits erteilt.

Für den Rohbau fehlt noch die Prüfstatik, die das Baugenehmigungsverfahren verlangt. Sie wird laut Vorlage im Oktober erwartet. Danach bereitet das Architekturbüro die Ausschreibung der Maurer- und Betonbauarbeiten vor. Eine Geländevermessung, die vor der Ausschreibung des Rohbaus nötig war, wurde für 550 € vergeben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat nahm Sachstand und Sanierungsfahrplan zur Kenntnis und beschloss, die Ausstattung als Notfalltreffpunkt weiterzuverfolgen. Kostenermittlungen werden erstellt, die Entscheidung über eine Zisterne ist zurückgestellt. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Prüfstatik für das Baugenehmigungsverfahren wird im Oktober erwartet.
  • Ob und in welcher Form die Ausstattung als Notfalltreffpunkt umgesetzt wird, steht noch nicht fest.
  • Über den Einbau einer Zisterne mit 50 m³ ist noch nicht entschieden.

Ort der Leistung

Dohr, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Dohr, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Förderung
Dorferneuerungsprogramm des Landes, 951.700 € bewilligt, Fördersatz 65 %
Finanzierung
Laut Niederschrift werden Haushaltsmittel für die geplanten Maßnahmen gegebenenfalls im Haushalt 2027 bereitgestellt. Aus dem Dorferneuerungsprogramm des Landes sind 951.700 € bewilligt, der Fördersatz beträgt 65 %. Den Eigenanteil der Gemeinde nennt die Sitzung mit rd. 600.000 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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