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Zur EntscheidungOrtsgemeinde Esthal · Bau & Handwerk · Sitzung am

Erschließung Stichweg Bergstraße in Esthal

Der Gemeinderat beschloss am 25.03.2026 die erstmalige Erschließung des Stichweges in der Bergstraße. Zur Finanzierung sollen Vorausleistungen von 90 % erhoben werden, die Beschlussempfehlung dazu liegt vor.

Ausführung

50 % der Vorausleistungen sollen mit Beginn des Ausbaus, weitere 40 % nach drei Monaten erhoben werden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Erschließung des Stichweges Bergstraße
Der Stichweg in der Bergstraße soll erstmalig erschlossen werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Sitzung des Gremiums Haupt- und Finanzausschuss Esthal (erledigt)26.10.2026
  2. Beschluss zur erstmaligen Erschließung des Stichweges (erledigt)25.03.2026
  3. Entscheidung über die Beschlussempfehlung, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vorausleistungen sollen sich an den Kosten aus der Submission orientieren. Vorgesehen sind 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Gemeinderat beschloss am 25.03.2026, den Stichweg der Bergstraße erstmalig zu erschließen. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde werden Vorausleistungen zur Finanzierung der Maßnahme als notwendig angesehen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Für die Erschließung des Stichweges der Bergstraße werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % erhoben. Mit Beginn des Ausbaus sollen 50 % und nach drei Monaten die restlichen 40 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben werden.

Noch offen

  • Entscheidung über die Beschlussempfehlung zu den Vorausleistungen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Gemeinde beabsichtigt, die Maßnahme durch Vorausleistungen von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages zu finanzieren. Die Berechnung soll von den Kosten aus der Submission ausgehen.

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