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BeschlossenGemeinde Bellheim · Bau & Handwerk · Sitzung am

Erweiterung Kita Hasenspiel Bellheim

Für die Erweiterung der Kita Hasenspiel wurde die bereits bewilligte Kreisförderung angepasst. Der Änderungsbescheid vom 06.08.2026 erhöht den Kreiszuschuss, die Landesförderung bleibt unverändert.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Informationsvorlage

Erweiterung der Kita Hasenspiel
Die Maßnahme ist die Erweiterung der Kita Hasenspiel in Bellheim. Die bereits bewilligte Kreisförderung wurde angepasst.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Informationsvorlage

  1. Förderantrag für die Erweiterung gestellt (erledigt)25.08.2021
  2. Ursprünglicher Kreiszuschuss bewilligt (erledigt)27.09.2022
  3. Antrag auf Anpassung der Förderung gestellt (erledigt)22.05.2025
  4. Änderungsbescheid zur Anpassung des Kreiszuschusses erlassen (erledigt)06.08.2026
  5. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Kreisrichtlinie zur Förderung von Kita-Investitionen wurde rückwirkend zum 01.07.2021 angepasst. Die angemessene Kostenbeteiligung des Jugendhilfeträgers beträgt in der Regel 40 %.

Der Gemeinderat ließ prüfen, ob bei den beiden zuletzt an- beziehungsweise umgebauten Kitas die höchstmögliche Kostenbeteiligung des Landkreises ausgeschöpft wurde. Dabei ergab sich eine Anpassungsmöglichkeit für die Erweiterung der Kita Hasenspiel.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat Bellheim nimmt die Informationen über die gewährten Kreiszuschüsse für die Investitionsmaßnahme an den Kindertagesstätten zur Kenntnis.

Ort der Leistung

Bellheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Bellheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Informationsvorlage

Kosten laut Dokument
Ursprünglich bewilligter Kreiszuschuss215.000 €
Angepasster Kreiszuschuss496.026 €
Förderung
Kreiszuschuss angepasst auf 496.026,00 €, zuvor 215.000,00 €, Erhöhung 281.026,00 €. Landesförderung 425.000,00 €, unverändert.
Finanzierung
Die Anpassung der Kreisförderung verbessert die kommunale Finanzierung um 281.026,00 €. Die Landesförderung beträgt weiterhin 425.000,00 €.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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