Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Mehrgenerationenplatz
- Beim Dorfgemeinschaftshaus wird als Teil der Revitalisierung der Ortsmitte ein Mehrgenerationenplatz geschaffen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage zum neuen Antrag steht auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)10.09.2026
- Einholen einer Stellungnahme des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen des Landkreises Kuselals Nächstesdanach
- Neuer Antrag auf Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Ortsgemeinde Eßweiler hatte am 15.09.2025 einen Antrag auf Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung gestellt. Dieser Antrag wurde wegen einer Änderung der Finanzierung zurückgezogen.
Der neue Antrag soll ohne Co-Finanzierung aus dem Regionalen Zukunftsprogramm der Landesregierung gestellt werden. Er entspricht nach der Vorlage den aktuellen Planungsabsichten der Ortsgemeinde. Die Kostenberechnung wurde entsprechend angepasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll beschließen, für den Mehrgenerationenplatz einen Antrag auf Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung zu stellen. Die Verwaltung soll die Antragsunterlagen erstellen und einreichen.
Noch offen
- Für den neuen Antrag muss noch eine Stellungnahme des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen eingeholt werden. Falls Änderungen nötig werden, wirkt sich das auf die Kostenberechnung aus.
- Ob die Zuwendung bewilligt wird, steht nicht fest. Eine Ausschreibung oder Vergabe nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Eßweiler, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Eßweiler, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der Maßnahmekalkuliert, Kostenberechnung angepasst | 482.745 € |
|---|
- Förderung
- Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung bis zu 75 %
- Finanzierung
- Eine Zuwendung aus Mitteln der Dorferneuerung kann bis zu einem Fördersatz von 75 % beantragt werden. Eine Co-Finanzierung mit dem Regionalen Zukunftsprogramm ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung soll für die Finanzierung sorgen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.