Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Ersatzneubau Friedhofshalle
- Vorgesehen ist ein Ersatzneubau mit ca. 110 m² Grundfläche. Er soll einen Aussegnungsraum, eine größere Eingangsüberdachung, eine genderneutrale und behindertengerechte Toilette, einen separaten Kühlraum und einen Lagerraum umfassen.
- Freianlagen
- Zuwegung und Vorplatz mit einer Grundfläche von ca. 150 m² sollen neu geplant werden. Eine Zisterne ist gewünscht, größere Aufenthaltsflächen und aufwendige gärtnerische Anlagen sind derzeit nicht vorgesehen.
- Objektplanungsleistungen
- Vorgesehen ist die Objektplanung für Gebäude und Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 3 (Leistungsstufe 1) einschließlich Nebenkosten.
- Schadstoff-Bestandsaufnahme
- Vorgesehen ist eine pauschale Schadstoff-Bestandsaufnahme.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Angebotseröffnung (erledigt)15.10.2026, 10:00 Uhr
- Entscheidung über die Vergabe in der Sitzung des Ortsgemeinderatsals Nächstes04.11.2026
Vergabeverfahren
Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. Fünf geeignete Bieter wurden national ausgeschrieben, zwei Angebote gingen fristgerecht ein. Ein Mitbieter wurde wegen fehlender Preisangaben nicht berücksichtigt, das verbleibende Angebot wurde als angemessen und auskömmlich beurteilt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Sanierung der bestehenden Friedhofshalle wurde nach Prüfung und Beratung ausgeschlossen, daher ist der Rückbau erforderlich. Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die Friedhofshalle in Lautzenhausen neu zu gestalten.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vergabe der Objektplanungsleistungen für Gebäude und Freianlagen in den Leistungsphasen 1 bis 3 einschließlich Nebenkosten an Architektenbüro Anja Franzmann für 21.004,75 € brutto sowie der Schadstoff-Bestandsaufnahme für 6.545,00 € brutto pauschal.
Noch offen
- Die Vergabe der ersten Leistungsstufe steht in der Sitzung am 04.11.2026 zur Entscheidung.
- Über die Weiterbeauftragung der Leistungsstufe 2 (Lph 4) und Leistungsstufe 3 (Lph 5 bis 9) ist jeweils ein erneuter Beschluss erforderlich, ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
- Fördermittel aus dem I-Stock sind erst zu beantragen.
- Angebote für erforderliche Fachplanungsleistungen, unter anderem ELT und HLS, sollen im Planungsfortschritt in Abstimmung mit der Objektplanerin eingeholt werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Angebot Objektplanungsleistungen Gebäude und Freianlagen, Leistungsphasen 1 bis 3brutto | 21.005 € |
|---|---|
| Schadstoff-Bestandsaufnahmebrutto, pauschal | 6.545 € |
| Anrechenbare Baukosten Gebäudenetto | 588.764 € |
| Anrechenbare Baukosten Freianlagennetto | 65.150 € |
- Förderung
- I-Stock soll beantragt werden
- Finanzierung
- Im Ergebnishaushalt 2026 sind 50.000,00 € veranschlagt, davon waren 49.979,77 € noch verfügbar. Fördermittel aus dem I-Stock sollen beantragt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.