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BeschlossenOrtsgemeinde Glanbrücken · Bau & Garten · Sitzung am

Außenanlage und Spielplatz am Bürgerhaus in Glanbrücken

Für die Außenanlage und den naturnahen Spielplatz am neuen Bürgerhaus in Glanbrücken wurde eine Zuwendung von 123.500,00 € aus der Dorferneuerung 2026 bewilligt. Die veranschlagten zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 164.779,33 €. Am 12.10.2026 stand die Vergabe der Arbeiten auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats.

Kostenschätzung

164.779 €

Nächster Schritt

Verwaltung leitet die Vergaben ein, vorgesehen sind drei Angebote

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Außenanlage am Bürgerhaus
Die Maßnahme umfasst die Außenanlage am neuen Bürgerhaus. Am 18.05.2026 war ein Leistungsverzeichnis erstellt, zwei Punkte waren noch abzuklären. Der Rat erörterte Varianten für den Mauerbau und die Abgrenzung zum Parkplatz. Auch der Übergang zur oberen Ebene war zu überdenken. Mengen nennen die Unterlagen nicht.
Naturnaher Spielplatz
Am neuen Bürgerhaus entsteht ein naturnaher Spielplatz. Am 23.02.2026 beriet der Rat über Angebote von drei Anbietern für Spielgeräte und Spielturm. Bei der Abstimmung sprachen sich 5 Ratsmitglieder für einen Anbieter aus und 4 für einen anderen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsgemeinderat berät über Angebote von drei Anbietern für Spielgeräte und Spielturm (erledigt)23.02.2026
  2. Ortsgemeinderat einigt sich, nach der Förderzusage drei Angebote einzuholen (erledigt)18.05.2026
  3. Bescheid über die Zuwendung aus der Dorferneuerung 2026 (erledigt)07.08.2026
  4. Beschlussvorlage zur Einleitung der Vergaben stand auf der Tagesordnung des Ortsgemeinderats (erledigt)12.10.2026
  5. Vergaben der Arbeiten, danach Unterrichtung des Ortsgemeinderats über die Auftragsvergabenals Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Verwaltung soll alle notwendigen Vergaben für die Arbeiten einleiten. Der Ortsbürgermeister soll die Aufträge erteilen dürfen, wenn der Kostenrahmen eingehalten oder nur geringfügig (15 % brutto) überschritten wird. Laut Niederschrift vom 18.05.2026 sollen nach der Förderzusage drei Angebote eingeholt werden. Lose nennen die Unterlagen nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ortsgemeinde Glanbrücken erhielt mit Bescheid des Ministeriums für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur vom 07.08.2026 für die Maßnahme eine Zuwendung von 123.500,00 € aus Mitteln der Dorferneuerung 2026.

Dieser Bewilligung lagen veranschlagte zuwendungsfähige Gesamtkosten in Höhe von 164.779,33 € zugrunde. Nun soll die weitere Vorgehensweise bei den Vergaben der Arbeiten beschlossen werden. Der Ortsgemeinderat hatte sich am 18.05.2026 darauf geeinigt, nach der Förderzusage drei Angebote einzuholen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Vorschlag lautet, dass die Verwaltung alle notwendigen Vergaben für die Arbeiten einleitet. Der Ortsbürgermeister soll zur Auftragsvergabe bevollmächtigt werden, sofern der Kostenrahmen eingehalten oder nur geringfügig überschritten wird.

Noch offen

  • Lose und Zeitplan nennen die Unterlagen nicht.
  • Ob der Auftrag für Spielgeräte und Spielturm nach der Beratung im Februar 2026 schon erteilt ist, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
  • Ob der Ortsgemeinderat dem Beschlussvorschlag zugestimmt hat, geht aus der Vorlage nicht hervor.

Ort der Leistung

Glanbrücken, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Glanbrücken, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Veranschlagte Gesamtkosten der Maßnahmezuwendungsfähig und Grundlage der Bewilligung, brutto oder netto nicht angegeben164.779 €
Förderung
Zuwendung von 123.500,00 € aus der Dorferneuerung 2026
Finanzierung
Die Maßnahme wird mit einer Zuwendung von 123.500,00 € aus der Dorferneuerung 2026 gefördert. Die Verwaltung soll für die Finanzierung sorgen.

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