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BeschlossenVerbandsgemeinde Göllheim · Bau & Handwerk · Sitzung am

Ausbau Rad- und Wirtschaftswege in Göllheim und Dreisen

Zwei Wirtschaftswege sollen zu kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen ausgebaut werden, in Dreisen „Lochmühle“ und in Göllheim „Weißerde“. Der Verbandsgemeinderat hat am 28.09.2026 die Anmeldung zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ beschlossen. Eine Förderzusage gibt es noch nicht.

Nächster Schritt

Anmeldung beim BALM, nach Förderzusage Förderanträge beim LBM Koblenz

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ausbau der beiden Wege
Förderfähig ist eine Ausbaubreite bis 3,50 m, davon 2,50 m Fahrbahn und zweimal 0,50 m Bankett. Die Landwirtschaft fordert bis zu 5 m. Beide Wege sollen bis zu 5 m breit ausgebaut werden. Die Überbreite zahlt die Verbandsgemeinde aus Eigenmitteln.
Sicherheitsaudits
Für beide Maßnahmen sind im Sonderprogramm Sicherheitsaudits vorgeschrieben.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Verbandsgemeinderat beschließt die Anmeldung beim BALM und den Grundsatz für die Förderanträge (erledigt)28.09.2026
  2. Anmeldung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) einreichenals Nächstesdanach
  3. Nach einer Förderzusage Förderanträge beim LBM Koblenz einreichendanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für die Planung nach HOAI Lph. 1 bis 8 ist kein neues Vergabeverfahren nötig. Das bisherige Planungsbüro kann mit den Änderungen beauftragt werden. Zur Vergabe der Bauleistungen macht die Vorlage keine Angabe.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Ausbauvereinbarungen zwischen der Verbandsgemeinde Göllheim und den Ortsgemeinden Dreisen und Göllheim sind bereits abgeschlossen. Zwei Wirtschaftswege sollen zu kombinierten Rad- und Wirtschaftswegen ausgebaut werden, in Dreisen „Lochmühle“ und in Göllheim „Weißerde“.

Nach Auskunft des LBM Koblenz sind beide Maßnahmen für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ grundsätzlich förderfähig. Wegen der teils schwer vorhersehbaren Belegung der Fördermittel ist zunächst eine Anmeldung beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) nötig. Erst danach wird entschieden, ob beide Maßnahmen gefördert werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Verbandsgemeinderat hat beschlossen, die Anmeldung beim BALM einzureichen und nach einer Förderzusage die Förderanträge für beide Maßnahmen zu stellen. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Erst nach der Anmeldung beim BALM steht fest, ob die beiden Maßnahmen gefördert werden.
  • Die Aufteilung der Kosten nach DIN 276 auf den förderfähigen Teil und die Überbreiten wird noch angepasst.

Ort der Leistung

Göllheim, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Göllheim, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Zwei Sicherheitsauditsbrutto, geschätzt (ca.)3.800 €
Finanzierung
Die Überbreiten finanziert die Verbandsgemeinde mit Eigenmitteln. Eine Förderzusage liegt noch nicht vor. Die Gesamtkosten der beiden Wege nennt die Vorlage nicht.

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