Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Freilegung und gegebenenfalls Entfernung von Störkörpern
- Die im Zuge der Kampfmittelsondierung festgestellten Störkörper sollen auf den betroffenen Baugrundstücken im Neubaugebiet Kappensteiner Schlinke freigelegt und gegebenenfalls entfernt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Informationsschreiben und Zustimmungserklärung an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt (erledigt)14.07.2026
- Frist für die Rückgabe der unterzeichneten Zustimmungserklärungenals Nächstes29.07.2026
- Freilegungs- und BergungsarbeitenAnfang August 2026
Vergabeverfahren
Abrechnung über den bereits bestehenden Auftrag mit dem Kampfmittelsondierer.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bei der Kampfmittelsondierung im Baugebiet Kappensteiner Schlinke wurden auf mehreren Baugrundstücken Störkörper festgestellt. Ihre Freilegung und gegebenenfalls Entfernung soll die abschließende Freigabe der betroffenen Grundstücke zur Bebauung ermöglichen und privaten Bauherren Planungssicherheit geben.
Den betroffenen Grundstückseigentümern wurde am 14.07.2026 ein Informationsschreiben mit Zustimmungserklärung zum Betreten und Öffnen der Grundstücke übersandt. Die Beschlussvorlage vom 24.07.2026 sieht vor, das bereits beschlossene Ausbauprogramm zu ergänzen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das Ausbauprogramm für die Erschließung des Neubaugebietes Kappensteiner Schlinke soll um die Freilegung und Entfernung der festgestellten Störkörper ergänzt und die Maßnahme als Bestandteil des Ausbauprogramms anerkannt werden.
Noch offen
- Beschlussergebnis zur Ergänzung des Ausbauprogramms ist nicht enthalten.
- Die unterzeichneten Zustimmungserklärungen der Eigentümer waren bis spätestens 29.07.2026 zurückzugeben.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Freilegung und gegebenenfalls Entfernung der Störkörperrund, brutto, geschätzt | 15.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Ortsgemeinde Fürthen beabsichtigt, 50 % der Kosten aus eigenen Haushaltsmitteln zu übernehmen. Die verbleibenden 50 % sind beitragsfähige Aufwendungen und sollen nach Abzug des Gemeindeanteils auf die anliegenden beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.