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Frühe PlanungStadt Neustadt an der Weinstraße · Planung & Beratung · Vorlage vom

Landesgartenschau-Sondergebiet in Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt ändert den Flächennutzungsplan 2040 für das Landesgartenschau-Sondergebiet in den Stadtbezirken 14 und 31. Die erneute Beteiligung lief bis 03.11.2026, die Abwägung der Stellungnahmen liegt vor, eine Änderung der Planinhalte ist nicht vorgesehen.

Nächster Schritt

Die Stadt schlägt vor, die Stellungnahmen zur Kenntnis zu nehmen, ein Termin ist nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Änderung des Flächennutzungsplans 2040
Die 1. Änderung betrifft das Landesgartenschau-Sondergebiet in den Stadtbezirken 14 und 31. Die Stellungnahmen aus der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden abgewogen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung im Amtsblatt (erledigt)01.10.2026
  2. Erneute Öffentlichkeitsbeteiligungals Nächstes02.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026
  3. Frist für Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belangebis einschließlich 03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Wiederholung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Stadt führt die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2040 für das Landesgartenschau-Sondergebiet durch. Gegenstand des Berichts ist die Abwägung der Stellungnahmen aus der wiederholten förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 02.10.2026 bis einschließlich 03.11.2026 statt. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme bis einschließlich 03.11.2026 gebeten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stellungnahmen sollen zur Kenntnis genommen werden, ohne Auswirkung auf den Inhalt der Flächennutzungsplanänderung.

Noch offen

  • Die Beteiligungsfrist endet am 03.11.2026.
  • Ein Beschlussergebnis zur vorgeschlagenen Kenntnisnahme ist nicht genannt.

Ort der Leistung

Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Neustadt an der Weinstraße, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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