Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Instandsetzung der Treppenanlage
- Erneuerung bzw. Instandsetzung von Blockstufen, Bordsteinen und Entwässerungsrinnen sowie Asphalt- und Betonarbeiten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Gemeinderat beschloss die Sanierung und ermächtigte den Ortsbürgermeister zur Vergabe nach der Submission (erledigt)17.09.2026
- Submission und Vergabe der Bauleistungals Nächstesdanach
- Ausführung der Betonarbeiten, möglichst vor Beginn der kalten Jahreszeitdanach
Vergabeverfahren
Die Bauleistung wird nach einer Submission vergeben. Der Gemeinderat ermächtigte den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Treppenanlage zwischen der Talstraße 39 und der Ringstraße 14 in Lemberg hat mehrere Gefahrenstellen. Sie sollen aus Gründen der Verkehrssicherheit beseitigt werden. Die Treppe wird regelmäßig von Fußgängern genutzt.
Die Maßnahme wird über das Regionale Zukunftsprogramm bezuschusst. Wegen der Betonarbeiten soll sie möglichst vor Beginn der kalten Jahreszeit stattfinden. Bei einer Verschiebung müsste die Treppe aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gesperrt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat beschloss die Sanierung und ermächtigte den Ortsbürgermeister, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die Vorlage sah außerdem die Zustimmung zu einem überplanmäßigen Aufwand von rund 22.000 € vor.
Noch offen
- Für den Restbetrag von rund 22.000 € stehen keine Deckungsmittel zur Verfügung.
- Submission und Vergabe stehen laut Vorlage noch bevor.
Ort der Leistung
Lemberg, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Lemberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Sanierung der Treppenanlage gesamtrund, brutto, laut Kostenschätzung | 32.000 € |
|---|
- Förderung
- Regionales Zukunftsprogramm, 10.000 € RZN-Mittel
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan 2026 sind 10.000 € veranschlagt, sie kommen aus RZN-Mitteln. Für den Restbetrag von rund 22.000 € sind keine Mittel im Haushaltsplan veranschlagt. Die Vorlage sieht dafür einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung vor, Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.