Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen Erschließung
- Ausschreibung der noch erforderlichen Planungsleistungen für den gesamten Bereich. Vergeben werden soll nur bis zum Ende der Leistungsphase 4.
- Bestehende Planungsaufträge
- Die bisher erteilten Aufträge für Verkehrsanlagen, Ver- und Entsorgung und eine Linksabbiegerspur sollen abgerechnet werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss über die Abrechnung der Planungsaufträge und die Ausschreibung der restlichen Planung (erledigt)19.10.2026
- Erstellung der Ausschreibungsunterlagenals Nächstesdanach
- Ausschreibung der restlichen Planungsleistungendanach
Vergabeverfahren
Ausschreibung der restlichen Planungsleistungen. Ab 216.000 € netto ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die Ausschreibungsunterlagen soll ein Planungsbüro erstellen, das später mitbieten darf.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bebauungsplan Lohwiese ist als Satzung beschlossen und rechtskräftig. Der Grunderwerb ist grundsätzlich abgeschlossen. Für eine Teilfläche liegt wegen eines Grundstückstauschs eine Auflassungsvormerkung vor.
Für die Verkehrsanlagen und die Ver- und Entsorgung wurden früher Planungsaufträge erteilt. Der Bebauungsplan wurde mehrfach angepasst. Zurzeit lassen sich die Erschließungskosten nicht bestimmen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Dem Ausschuss lag zur Entscheidung vor, die bestehenden Planungsaufträge abzurechnen und die restlichen Planungsleistungen auszuschreiben. Vergeben werden sollte nur bis Ende der Leistungsphase 4.
Noch offen
- Nach Vorlage der gesamten Planung soll über eine teilweise Erschließung beraten werden.
- Das Ergebnis der Sitzung am 19.10.2026 ist noch nicht veröffentlicht.
Ort der Leistung
Rockenhausen, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Rockenhausen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Planungskosten Leistungsphasen 3 bis 9brutto, geschätzt | 220.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Alle Erschließungskosten muss die Stadt tragen, weil die Verbandsgemeindewerke keine Erschließungsarbeiten von Neubau- oder Gewerbegebieten übernehmen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.