Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung
- HB35 wurde mit der Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung für die Sanierung beauftragt. Die Leistungen sind weitgehend abgeschlossen.
- Weitere Sanierungsgewerke
- Einzelne Sanierungsmaßnahmen sollen durch den Ortsbürgermeister und den Gemeinderat in Verbindung mit der Verwaltung umgesetzt werden. Dazu gehören Angebotsanfragen oder Ausschreibungen, Einzelvergaben und die Überwachung der Umsetzung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ortsgemeinderat Schöneberg, Tagesordnungspunkt 4als Nächstes09.11.2026
Vergabeverfahren
Für einzelne Maßnahmen sind Angebotsanfragen oder Ausschreibungen vorgesehen, die Aufträge sollen einzeln vergeben werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die Sanierungsmaßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus in Schöneberg wurde HB35 mit Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragt. Diese Leistungen sind weitgehend abgeschlossen, die Zusammenarbeit soll schlussgerechnet werden.
Die weiteren Sanierungsmaßnahmen sollen nach Priorität, Umsetzbarkeit und verfügbaren finanziellen Mitteln geplant und umgesetzt werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Beschluss des Gemeinderats über die Beendigung des Vertrags mit HB35 und die Vorgehensweise
- Planung, Umfang und Vergabe der einzelnen Sanierungsgewerke
Ort der Leistung
Langenlonsheim, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Langenlonsheim, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Einzelmaßnahmen werden entsprechend ihrer Prioritäten, Umsetzbarkeit und der finanziellen Mittel geplant und umgesetzt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.