Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Vorbereitende Untersuchungen
- Der Bearbeitungszeitraum war Mai 2026 bis Oktober 2026.
- Sanierungsmaßnahmen und Förderrichtlinien
- Vorgesehen sind Modernisierung und Ergänzung des Gebäudebestands, Wohnraumschaffung, Klimaschutz und Klimaanpassung, die Stärkung des Ladenzentrums sowie die Aufwertung öffentlicher Räume und des Wohnumfelds. Förderrichtlinien sollen private Förderungen regeln, die maximale Förderung je Objekt beträgt 100.000,- € für privates Einzeleigentum, 175.000,- € für Wohnungseigentümergemeinschaften und 150.000,- € für Geschosswohnungsbau.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen (erledigt)11.05.2026
- Bürgerinformationsveranstaltung (erledigt)01.07.2026
- Abschluss der vorbereitenden Untersuchung vorgesehenals NächstesOktober 2026
- Satzung über das Sanierungsgebiet soll in den Gemeinderat eingebracht werdenNovember 2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Weingarten wurde mit Bewilligungsbescheid vom 14.04.2026 in das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen. Der Gemeinderat beschloss am 11.05.2026 den Beginn vorbereitender Untersuchungen für das Quartier Untere Breite.
Die Untersuchungen analysierten städtebauliche, funktionale, soziale und ökologische Rahmenbedingungen und leiteten erste Entwicklungsziele ab. Der Ergebnisbericht empfiehlt, die Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sanierungsgebiets per Satzung festzustellen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll beschließen, private Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Untere Breite finanziell zu unterstützen und dafür Förderrichtlinien aufzustellen.
Noch offen
- Der Beschluss über die Förderrichtlinien ist im Dokument nicht belegt.
- Die vorbereitende Untersuchung sollte im Oktober abgeschlossen und die Satzung über das Sanierungsgebiet im November in den Gemeinderat eingebracht werden.
- Förderleistungen und steuerliche Sonderabschreibungen setzen einen Modernisierungsvertrag zwischen Antragsteller und Stadt voraus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen einschließlich privater Eigenanteilerd. | 4.290.000 € |
|---|---|
| Abwicklung von Modernisierungsmaßnahmen nach § 7h EStG außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietsca. je Maßnahme | 2.000 € |
- Förderung
- 900.000,- € Bundes- und Landesfördermittel, 600.000,- € städtischer Eigenanteil, insgesamt 1.500.000,- € Förderung
- Finanzierung
- 900.000,- € Bundes- und Landesfördermittel, städtischer Eigenanteil von 600.000,- €, jährlicher städtischer Finanzierungsanteil derzeit auf 100.000,- € gedeckelt. Private Bauherren tragen mindestens 65% der förderfähigen Kosten. Aufstockungsanträge können je nach Finanzbedarf beim Land gestellt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.