Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Neubau der Trauerhalle
- Errichtung der Trauerhalle auf dem Friedhof Spay. Die Kostenberechnung stammt laut Vorlage vom 25.08.2026.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Ortsgemeinderat: Beschlussvorlage zum erneuten Zuwendungsantrag stand auf der Tagesordnung (erledigt)01.10.2026
- Erneuter Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2027als Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Aufgrund eines Beschlusses vom 03.07.2025 wurde für den Neubau der Trauerhalle auf dem Friedhof Spay ein Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2026 gestellt. Der Zuwendungsgeber hat ihn für dieses Jahr nicht berücksichtigt.
Die Errichtung soll nicht ohne finanzielle Unterstützung des Landes erfolgen. Die Kostenberechnung vom 14.08.2025 über 406.921,39 € wurde wegen allgemeiner Preissteigerungen am 25.08.2026 auf 436.319,16 € angepasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat sollte beschließen, für die Errichtung der Trauerhalle erneut einen Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2027 zu stellen.
Noch offen
- Ob der Investitionsstock 2027 die Errichtung fördert, ist im Dokument nicht genannt.
Ort der Leistung
Spay, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Spay, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Neubau der Trauerhalle, Kostenberechnungangepasst am 25.08.2026, zuvor 406.921,39 € (14.08.2025), brutto oder netto nennt die Vorlage nicht | 436.319 € |
|---|
- Förderung
- Investitionsstock, erneuter Zuwendungsantrag für 2027
- Finanzierung
- Ohne finanzielle Unterstützung des Landes soll die Errichtung nicht erfolgen. Der erneute Antrag gilt dem Investitionsstock 2027.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.