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Im GesprächOrtsgemeinde Spay · Bau & Handwerk · Sitzung am

Neubau Trauerhalle Friedhof Spay

Für den Neubau der Trauerhalle auf dem Friedhof Spay wurde ein Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2026 gestellt. Der Zuwendungsgeber hat ihn nicht berücksichtigt. Am 01.10.2026 sollte der Ortsgemeinderat über einen erneuten Antrag entscheiden. Die Kostenberechnung liegt jetzt bei 436.319,16 €.

Kostenschätzung

436.319 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Erneuter Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Neubau der Trauerhalle
Errichtung der Trauerhalle auf dem Friedhof Spay. Die Kostenberechnung stammt laut Vorlage vom 25.08.2026.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Ortsgemeinderat: Beschlussvorlage zum erneuten Zuwendungsantrag stand auf der Tagesordnung (erledigt)01.10.2026
  2. Erneuter Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2027als Nächstesdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Aufgrund eines Beschlusses vom 03.07.2025 wurde für den Neubau der Trauerhalle auf dem Friedhof Spay ein Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2026 gestellt. Der Zuwendungsgeber hat ihn für dieses Jahr nicht berücksichtigt.

Die Errichtung soll nicht ohne finanzielle Unterstützung des Landes erfolgen. Die Kostenberechnung vom 14.08.2025 über 406.921,39 € wurde wegen allgemeiner Preissteigerungen am 25.08.2026 auf 436.319,16 € angepasst.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ortsgemeinderat sollte beschließen, für die Errichtung der Trauerhalle erneut einen Zuwendungsantrag im Investitionsstock 2027 zu stellen.

Noch offen

  • Ob der Investitionsstock 2027 die Errichtung fördert, ist im Dokument nicht genannt.

Ort der Leistung

Spay, Rheinland-Pfalz

Markiert ist Spay, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Neubau der Trauerhalle, Kostenberechnungangepasst am 25.08.2026, zuvor 406.921,39 € (14.08.2025), brutto oder netto nennt die Vorlage nicht436.319 €
Förderung
Investitionsstock, erneuter Zuwendungsantrag für 2027
Finanzierung
Ohne finanzielle Unterstützung des Landes soll die Errichtung nicht erfolgen. Der erneute Antrag gilt dem Investitionsstock 2027.

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