Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Drucksache
- Straßenausbau der Obergasse
- Die Fahrbahn ist derzeit ca. 5,50 m breit. Der Förderantrag kann laut Vorlage mit angepasster Planung nach RASt06 und einer Fahrbahnbreite von 4,50 m bis 5 m oder unverändert mit ca. 5,50 m erneut eingereicht werden. Die Anpassung der Planung lehnte der Gemeinderat mehrheitlich ab.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Drucksache
- Ortsgemeinderat beschließt die Ausbauvariante (erledigt)03.09.2025
- Die Bewilligungsstelle lehnt den Förderantrag ab (erledigt)19.05.2026
- Gemeinderat beschließt, den Förderantrag erneut einzureichen (erledigt)01.10.2026
- Der Förderantrag wird erneut eingereichtals NächstesOktober 2026
- Ein Förderbescheid wäre zu erwartenApril bis Mai 2027
- Beginn der vorbereitenden Arbeiten und der Baumaßnahme im Spätjahr2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Ortsgemeinderat hatte am 03.09.2025 die Ausbauvariante für die Obergasse beschlossen. Danach wurde ein Förderantrag gestellt. Die Bewilligungsstelle lehnte ihn mit Schreiben vom 19.05.2026 ab, weil die Fördermittel bereits voll ausgeschöpft waren.
Die Ortsgemeinde will die Maßnahme trotzdem durchführen und an der beschlossenen Ausbauvariante festhalten. Bisher sind Kosten von rund 75.000 Euro angefallen. Im Haushaltsjahr 2026 stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte die Planung nach RASt06 anpassen, den Förderantrag erneut zum Oktober 2026 einreichen und die weiteren Planungs-, Vergabe- und Vorbereitungsschritte einleiten. Die Anpassung der Planung lehnte er mehrheitlich ab, den erneuten Förderantrag nahm er einstimmig an. Ergebnis: Anpassung der Planung mehrheitlich abgelehnt, erneuter Förderantrag einstimmig angenommen.
Noch offen
- Ob der erneute Förderantrag bewilligt wird, steht nicht fest. Ein Förderbescheid wäre im April bis Mai 2027 zu erwarten.
- Die zeitliche Umsetzung steht unter dem Vorbehalt der weiteren Planungs- und Vergabeschritte, der Haushaltsmittel und der haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Ort der Leistung
Steinweiler, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Steinweiler, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Drucksache
- Finanzierung
- Im Haushaltsjahr 2026 stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung, sie sollen im Doppelhaushalt 2027/2028 eingeplant werden. Eine Förderung gibt es derzeit nicht. Für den Ausbau wären wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben, der Gemeindeanteil beträgt 37 %.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.