Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Teilweiser Ausbau der Straßen Rammenfeld und Graf-Hartard-Straße
- Der teilweise Ausbau beider Straßen war für den Zeitraum 2024 bis 2028 vorgesehen und soll in den nächsten 5-Jahreszeitraum verschoben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauprogramm und Beitragssatz für 2024 bis 2028 beschlossen (erledigt)20.03.2024
- Vorgesehener Zeitraum für den teilweisen Straßenausbau, Maßnahme soll in den nächsten 5-Jahreszeitraum verschoben werdenals Nächstes2024 bis 2028
- Reduzierter Beitragssatz von ca. 0,21 Euro / Maßstabseinheit soll bei der Beitragserhebung für die Beiträge des Jahres 2025 zugrunde gelegt werden2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Bauprogramm und der Beitragssatz für 2024 bis 2028 wurden am 20.03.2024 beschlossen. Der teilweise Ausbau von Rammenfeld und Graf-Hartard-Straße war darin vorgesehen.
Der Förderantrag für den Ausbau wurde abgelehnt. Deshalb soll die Maßnahme in den nächsten 5-Jahreszeitraum verschoben werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ortsgemeinderat soll das Bauprogramm anpassen und das Investitionsprogramm im derzeitigen 5-Jahreszeitraum auf einen Gesamtaufwand von ca. 1.501.200,00 Euro reduzieren.
Noch offen
- Entscheidung des Ortsgemeinderates über die Anpassung des Bauprogramms
- Zeitpunkt und Finanzierung des Ausbaus im nächsten 5-Jahreszeitraum
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Investitionsprogramm 2024 bis 2028 nach Anpassungca. | 1.501.200 € |
|---|---|
| Bisheriger Gesamtaufwand des Investitionsprogrammsca. | 2.001.200 € |
- Förderung
- Förderantrag abgelehnt, Fördermittel in den nächsten Jahren äußerst unwahrscheinlich
- Finanzierung
- Förderantrag für die Ausbaumaßnahme abgelehnt, Fördermittel in den nächsten Jahren äußerst unwahrscheinlich. Der voraussichtliche jährliche Beitragssatz beträgt ca. 0,21 Euro / Maßstabseinheit statt bisher ca. 0,30 Euro / Maßstabseinheit. Der reduzierte Beitragssatz soll bei der Beitragserhebung in diesem Jahr für die Beiträge des Jahres 2025 zugrunde gelegt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.