Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Laien-Defibrillatoren (AED)
- Geräte für den Innenbereich und für den Außenbereich, je nach Standort. Sie sollen von medizinischen Laien angewendet werden können.
- Wartungsvertrag
- Für die dauerhafte Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Geräte soll ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Verbandsgemeinderat soll die Beschaffung beschließen und die Verwaltung mit dem Vergabeverfahren beauftragenals Nächstes27.10.2026
- Vergabeverfahren und Zuschlag, der Bürgermeister soll zur Auftragserteilung ermächtigt werdendanach
Vergabeverfahren
Vergabeverfahren nach den vergaberechtlichen Bestimmungen, Zuschlag an den wirtschaftlichsten Anbieter
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Förderprogramm RZN des Landes Rheinland-Pfalz stehen Fördermittel von insgesamt 50.100 € für Laien-Defibrillatoren zur Verfügung. Die Geräte sollen für Erwachsene und Kinder geeignet sein.
Die Standorte werden mit den jeweiligen Ortsgemeinden abgestimmt. Vorgesehen sind Grundschulen, Schwimmbäder, Bürgerhäuser, der Jugendzeltplatz sowie weitere geeignete öffentliche Einrichtungen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat soll die Beschaffung von Laien-Defibrillatoren mit einem Gesamtvolumen von bis zu 50.100 € beschließen. Der Bürgermeister soll den Auftrag einschließlich Wartungsvertrag vergeben dürfen.
Noch offen
- Die konkreten Standorte stehen noch nicht fest.
- Der Beschluss steht noch aus.
Ort der Leistung
Waldfischbach-Burgalben, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Waldfischbach-Burgalben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Beschaffung der DefibrillatorenGesamtvolumen bis zu 50.100 € laut Beschlussvorschlag | 50.100 € |
|---|
- Förderung
- Programm RZN des Landes Rheinland-Pfalz, insgesamt 50.100 €
- Finanzierung
- Das Land Rheinland-Pfalz stellt über das Programm RZN Fördermittel von insgesamt 50.100 € bereit. Die Vorgaben des Förderprogramms sind bei der Vergabe zu berücksichtigen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.