Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planungsleistungen Wärmeplanung
- Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verbandsgemeinde nach dem gemeinsamen Leistungsverzeichnis. Der Planungsaufwand soll auf das notwendige Maß begrenzt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Grundsatzbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung (erledigt)10.12.2025
- Verbandsgemeinderat soll Angebotseinholung, Zuschlagskriterium und Auftragsermächtigung beschließenals Nächstes27.10.2026
- Angebote von mindestens drei Planungsbüros einholenJanuar 2027
- Gesetzliche Frist für die Durchführung der Wärmeplanung30.06.2028
Vergabeverfahren
Angebotseinholung bei mindestens drei geeigneten Planungsbüros, Preis als alleiniges Zuschlagskriterium
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Verbandsgemeinderat hat am 10.12.2025 den Grundsatzbeschluss zur kommunalen Wärmeplanung gefasst. Nach dem Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes muss die Verbandsgemeinde bis spätestens 30.06.2028 eine Wärmeplanung durchführen. Eine gemeinsame Vergabe über ein Konvoiverfahren der Kreisverwaltung ist nicht mehr vorgesehen.
Die fünf Verbandsgemeinden haben ein einheitliches Leistungsverzeichnis erarbeitet. Jede Verbandsgemeinde vergibt die Planungsleistungen für ihr Gebiet separat.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat soll vom Konvoiverfahren absehen und das gemeinsame Leistungsverzeichnis verwenden. Mindestens drei Büros sollen Angebote abgeben, allein der Preis entscheidet. Der Bürgermeister soll den Auftrag vergeben dürfen.
Noch offen
- Der Beschluss des Verbandsgemeinderats am 27.10.2026 steht noch aus.
- Die Angebote sollen vermutlich im Januar 2027 eingeholt werden, der Zeitpunkt ist nicht sicher.
Ort der Leistung
Waldfischbach-Burgalben, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Waldfischbach-Burgalben, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Planungsleistungen werden aus Konnexitätszahlungen bezahlt, die der Verbandsgemeinde in Höhe von insgesamt 108.878,44 € zur Verfügung stehen. Das Land zahlt sie gleichmäßig verteilt auf die Jahre 2025 bis 2028. Nach der Vorlage zum Grundsatzbeschluss sollen die Gesamtausgaben vollständig daraus gedeckt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.