Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Vorgesehen ist ein Sondergebiet (APH) Agri Photovoltaikanlage anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für Landwirtschaft. Parallel ist die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
- Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
- Der überarbeitete Planentwurf enthält neue Angaben zu Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
- Agri-PV-Anlage und Batteriespeicher
- Geplant sind eine Agri-Photovoltaikanlage und ein räumlich und funktional verbundener Batteriespeicher auf rund 48 ha nördlich der Ortslage Deersheim. Etwa 23 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Fallstein“. Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt Hauptnutzung, Agri-PV-Anlage und Energiespeicher sind zeitlich begrenzte Nebennutzungen. Nach einer geplanten Nutzungszeit von ca. 40 Jahren ist der Rückbau vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beginn der verkürzten Beteiligung beim Landkreis Harz mit einer Frist von 14 Tagen (erledigt)16.10.2026
- Bau- und Vergabeausschuss, Empfehlungals Nächstes04.11.2026
- Ortschaftsrat Deersheim, Empfehlung24.11.2026
- Stadtrat, Beschlussfassung10.12.2026
Vergabeverfahren
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgten. Der überarbeitete Entwurf wurde gemäß § 4a III BauGB erneut und verkürzt ausgelegt, Träger öffentlicher Belange wurden erneut und verkürzt zur Stellungnahme aufgefordert. Der Landkreis Harz gab eine gebündelte Stellungnahme zum 2. Planentwurf ab.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung von Baurecht ist die Änderung zum Sondergebiet (APH) Agri Photovoltaikanlage und parallel die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der überarbeitete Entwurf wurde erneut verkürzt ausgelegt, bislang eingegangene Stellungnahmen wurden im Satzungsentwurf berücksichtigt.
Der zweite Planentwurf schafft die Voraussetzungen für eine Agri-PV-Anlage mit Batteriespeicher auf rund 48 ha nördlich von Deersheim. Die landwirtschaftliche Hauptnutzung soll unter und zwischen den Modulen möglich bleiben.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen sind der Beschluss des Abwägungskatalogs, die Information der Behörden über das Ergebnis ihrer Stellungnahmen und der Satzungserlass. Die ortsübliche Bekanntmachung soll nach Wirksamkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.
Noch offen
- Befreiung von den Verboten der LSG-VO „Fallstein“ ist beantragt und in Bearbeitung, der Satzungsbeschluss kann erst danach erfolgen.
- Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist eine Schallimmissionsprognose für die Batteriespeicheranlagen vorzulegen.
- Methodik und Zeitpunkt der Feldhamster-Kartierung sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der UNB abzustimmen.
- Eine Mitteilung der Geschäftsstelle der RegPIG Harz zu möglichen entgegenstehenden Zielen der Raumordnung steht aus.
- Der Landkreis empfiehlt, Rückbau und Nutzungsdauer der Speicheranlagen klar festzusetzen sowie Höhenentwicklung und Bauweise im Speicherbereich zu regeln.
- Die Angaben zur landwirtschaftlich nutzbaren Fläche sind uneinheitlich: In der Begründung stehen sowohl mehr als 99 % als auch 90 %.
Ort der Leistung
Osterwieck, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Osterwieck, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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