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Agri-Photovoltaik Deersheim in Osterwieck

Der Stadtrat soll den Bebauungsplan als Satzung beschließen, parallel ist die 3. Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Vorgesehen sind eine Agri-PV-Anlage mit Batteriespeicher nördlich von Deersheim und die fortgesetzte landwirtschaftliche Hauptnutzung. Der Satzungsbeschluss steht noch aus.

Nächster Schritt

Befreiung von den Verboten der LSG-VO „Fallstein“ abwarten, danach Satzungsbeschluss

Ausführung

Geplante Nutzungszeit der Anlage: ca. 40 Jahre, danach ist der Rückbau vorgesehen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
Vorgesehen ist ein Sondergebiet (APH) Agri Photovoltaikanlage anstelle der bisherigen Darstellung als Fläche für Landwirtschaft. Parallel ist die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen
Der überarbeitete Planentwurf enthält neue Angaben zu Flächen für Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.
Agri-PV-Anlage und Batteriespeicher
Geplant sind eine Agri-Photovoltaikanlage und ein räumlich und funktional verbundener Batteriespeicher auf rund 48 ha nördlich der Ortslage Deersheim. Etwa 23 ha liegen im Landschaftsschutzgebiet „Fallstein“. Die landwirtschaftliche Nutzung bleibt Hauptnutzung, Agri-PV-Anlage und Energiespeicher sind zeitlich begrenzte Nebennutzungen. Nach einer geplanten Nutzungszeit von ca. 40 Jahren ist der Rückbau vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beginn der verkürzten Beteiligung beim Landkreis Harz mit einer Frist von 14 Tagen (erledigt)16.10.2026
  2. Bau- und Vergabeausschuss, Empfehlungals Nächstes04.11.2026
  3. Ortschaftsrat Deersheim, Empfehlung24.11.2026
  4. Stadtrat, Beschlussfassung10.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgten. Der überarbeitete Entwurf wurde gemäß § 4a III BauGB erneut und verkürzt ausgelegt, Träger öffentlicher Belange wurden erneut und verkürzt zur Stellungnahme aufgefordert. Der Landkreis Harz gab eine gebündelte Stellungnahme zum 2. Planentwurf ab.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Landwirtschaft dargestellt. Zur Schaffung von Baurecht ist die Änderung zum Sondergebiet (APH) Agri Photovoltaikanlage und parallel die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der überarbeitete Entwurf wurde erneut verkürzt ausgelegt, bislang eingegangene Stellungnahmen wurden im Satzungsentwurf berücksichtigt.

Der zweite Planentwurf schafft die Voraussetzungen für eine Agri-PV-Anlage mit Batteriespeicher auf rund 48 ha nördlich von Deersheim. Die landwirtschaftliche Hauptnutzung soll unter und zwischen den Modulen möglich bleiben.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen sind der Beschluss des Abwägungskatalogs, die Information der Behörden über das Ergebnis ihrer Stellungnahmen und der Satzungserlass. Die ortsübliche Bekanntmachung soll nach Wirksamkeit der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen.

Noch offen

  • Befreiung von den Verboten der LSG-VO „Fallstein“ ist beantragt und in Bearbeitung, der Satzungsbeschluss kann erst danach erfolgen.
  • Im nachfolgenden Genehmigungsverfahren ist eine Schallimmissionsprognose für die Batteriespeicheranlagen vorzulegen.
  • Methodik und Zeitpunkt der Feldhamster-Kartierung sind rechtzeitig vor Baubeginn mit der UNB abzustimmen.
  • Eine Mitteilung der Geschäftsstelle der RegPIG Harz zu möglichen entgegenstehenden Zielen der Raumordnung steht aus.
  • Der Landkreis empfiehlt, Rückbau und Nutzungsdauer der Speicheranlagen klar festzusetzen sowie Höhenentwicklung und Bauweise im Speicherbereich zu regeln.
  • Die Angaben zur landwirtschaftlich nutzbaren Fläche sind uneinheitlich: In der Begründung stehen sowohl mehr als 99 % als auch 90 %.

Ort der Leistung

Osterwieck, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Osterwieck, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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