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Friedhofspflege in Osterwieck

Die kommunalen Friedhöfe sollen vom 1. März 2027 bis 28. Februar 2030 gepflegt werden. Vor der Ausschreibung sind die Pflegehäufigkeit festzulegen und eine mögliche Pflege durch eigenes Personal zu kalkulieren.

Nächster Schritt

Pflegehäufigkeit festlegen und Kalkulationsvorschlag für Eigenpflege erstellen, Zeitpunkt nicht genannt

Ausführung

1. März 2027 bis 28. Februar 2030

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Friedhofspflege
Vorgesehen sind Rasenmähen, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt, Laubbeseitigung, Wege- und Beetpflege sowie die Leerung der Abfallbehälter.
Einebnung von Grabstellen
Grabstellen sollen bei Bedarf als Zusatzleistung eingeebnet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorgesehener Leistungszeitraum der Friedhofspflegeals Nächstes1. März 2027 bis 28. Februar 2030
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Pflege der kommunalen Friedhöfe soll für den Zeitraum vom 1. März 2027 bis 28. Februar 2030 neu ausgeschrieben werden.

Die Verwaltung empfiehlt 12 Mahden. Zudem prüft sie, ob die Pflege durch eigenes Personal realisiert werden kann.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Ausschuss soll die Zahl der Mahden empfehlen und bittet die Verwaltung um einen Kalkulationsvorschlag zur Friedhofspflege durch eigenes Personal.

Noch offen

  • Die Häufigkeit der Pflegearbeiten muss vor der Ausschreibung noch festgelegt werden.
  • Die Verwaltung prüft, ob die Friedhofspflege durch eigenes Personal realisiert werden kann.

Ort der Leistung

Osterwieck, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Osterwieck, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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