Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Agri-Photovoltaikanlage
- Errichtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage mit ca. 54 MWp auf einem Vertragsgebiet von ca. 53,6 Hektar in zwei Teilbereichen der Gemarkung Tornau. Die Flächen zwischen und unter den Modulen bleiben landwirtschaftlich nutzbar, die Modulunterkante muss mindestens 2,10 m lichte Höhe aufweisen. Der Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Sekundärnutzung darf höchstens 10 Prozent betragen.
- Erschließung, Nebenanlagen und Anschlüsse
- Zum Vorhaben gehören alle erforderlichen Erschließungs- und Nebenanlagen sowie Anschlüsse. Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten der inneren Erschließung und der Feuerwehrflächen.
- Natur- und Artenschutzmaßnahmen
- Umfasst sind die erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind grundsätzlich innerhalb von 48 Monaten nach Rechtskraft der Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung herzustellen, CEF-Maßnahmen sind von dieser Fristregelung ausgenommen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst (erledigt)17.06.2024
- Herstellung der festgesetzten oder vertraglich vereinbarten Natur-, Arten-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, außer CEF-Maßnahmenals Nächstes48 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren der Hansestadt Stendal mit Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB, der Vertrag ersetzt keinen Satzungsbeschluss.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44/24 wurde am 17.06.2024 gefasst, die öffentliche Auslegung hat stattgefunden. Der Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen.
Die Hansestadt Stendal führt das Bauleitplanverfahren durch. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf Erlass des Bebauungsplans, der Stadtrat bleibt in seiner Entscheidung frei.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen. Über den Erlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entscheidet der Stadtrat frei.
Noch offen
- Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan steht noch aus, ein Anspruch auf dessen Erlass besteht nicht.
Ort der Leistung
Stendal, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Stendal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.