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Agri-Solarpark Tornau-Dammstücke in Stendal

In der Gemarkung Tornau ist auf rund 53,6 Hektar in zwei Teilbereichen eine Agri-Photovoltaikanlage geplant. Ein Durchführungsvertrag liegt vor dem Satzungsbeschluss vor, die Entscheidung über den Bebauungsplan bleibt dem Stadtrat vorbehalten.

Nächster Schritt

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Zeitpunkt nicht genannt

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Agri-Photovoltaikanlage
Errichtung und Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage mit ca. 54 MWp auf einem Vertragsgebiet von ca. 53,6 Hektar in zwei Teilbereichen der Gemarkung Tornau. Die Flächen zwischen und unter den Modulen bleiben landwirtschaftlich nutzbar, die Modulunterkante muss mindestens 2,10 m lichte Höhe aufweisen. Der Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Fläche durch Sekundärnutzung darf höchstens 10 Prozent betragen.
Erschließung, Nebenanlagen und Anschlüsse
Zum Vorhaben gehören alle erforderlichen Erschließungs- und Nebenanlagen sowie Anschlüsse. Die Vorhabenträgerin trägt die Kosten der inneren Erschließung und der Feuerwehrflächen.
Natur- und Artenschutzmaßnahmen
Umfasst sind die erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Diese sind grundsätzlich innerhalb von 48 Monaten nach Rechtskraft der Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung herzustellen, CEF-Maßnahmen sind von dieser Fristregelung ausgenommen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst (erledigt)17.06.2024
  2. Herstellung der festgesetzten oder vertraglich vereinbarten Natur-, Arten-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, außer CEF-Maßnahmenals Nächstes48 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bauleitplanverfahren der Hansestadt Stendal mit Durchführungsvertrag nach § 12 Abs. 1 BauGB, der Vertrag ersetzt keinen Satzungsbeschluss.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 44/24 wurde am 17.06.2024 gefasst, die öffentliche Auslegung hat stattgefunden. Der Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen.

Die Hansestadt Stendal führt das Bauleitplanverfahren durch. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf Erlass des Bebauungsplans, der Stadtrat bleibt in seiner Entscheidung frei.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Durchführungsvertrag wird vor dem Satzungsbeschluss geschlossen. Über den Erlass des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entscheidet der Stadtrat frei.

Noch offen

  • Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan steht noch aus, ein Anspruch auf dessen Erlass besteht nicht.

Ort der Leistung

Stendal, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Stendal, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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