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Im GesprächHansestadt Stendal · Energie & Umwelt, Technik & Ausstattung · Sitzung am

LED-Straßenbeleuchtung im Stadtsee Stendal

In sechs Straßen im Stadtseegebiet von Stendal sollen Straßenleuchten auf LED-Technik umgerüstet werden. Die Stadt will dafür im Programmjahr 2027 weitere Fördermittel aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ beantragen. Der Stadtrat soll am 30.11.2026 über den Maßnahmenplan entscheiden.

Nächster Schritt

Stadtrat entscheidet am 30.11.2026, Förderantrag im Programmjahr 2027

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Umrüstung auf LED
Betroffen sind die Karl-F.-Friccius-Straße, die Lorenz-Kokenbecker-Straße, die Professor-Dathe-Straße, die Alfred-Brehm-Straße, die Hans-Schomburgk-Straße und die Werner-Seelenbinder-Straße. Die bisherigen 70-W-Leuchten sollen durch 10-W- oder 18-W-LED-Leuchten ersetzt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Stadtrat soll den Maßnahmenplan 2027 beschließenals Nächstes30.11.2026
  2. Antrag auf Fördermittel im Programmjahr 20272027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für die Straßenbeleuchtung im Stadtseegebiet wurden für einige Straßenzüge bereits Fördermittel beantragt und bewilligt. Die Umrüstung soll sukzessive fortgeführt werden.

Die Energieeinsparung liegt laut Aufstellung der Vorlage zwischen 74,3 % und 85,7 %. Die Zahl der Leuchten je Straße reicht von 4 bis 24, sie ist in der Vorlage einzeln aufgeführt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag lautet, den Maßnahmenplan Stand 08.09.2026 für das Programmjahr 2027 zu beschließen und Fördermittel in Höhe von 1.423.000 € zu beantragen.

Noch offen

  • Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt eines rechtskräftigen Haushalts der Hansestadt Stendal für das Haushaltsjahr 2027.

Ort der Leistung

Stendal, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Stendal, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Förderung soll über das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ laufen, mit 90 % Bundes- und Landesmitteln und 10 % kommunalem Pflichtanteil. Einzelbeträge nennt die Vorlage nicht. Der gesamte Maßnahmenplan mit allen Einzelmaßnahmen hat einen Gesamtbetrag von 1.423.000 €.

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