Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan und Wohngebiet
- Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet zur Errichtung eines Einfamilienhausgebietes fest. Wohn- und Aufenthaltsräume oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind unzulässig.
- Zufahrten und private Erschließung
- Erforderlich sind geordnete Grundstückszufahrten an den festgesetzten Stellen sowie die private Erschließung der 3 südlichen Baugrundstücke. Die jeweiligen Bauherren stellen diese privatrechtlichen Maßnahmen her, öffentliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entwurf des Bebauungsplans (erledigt)September 2026
- Gemeinderatssitzung, Veröffentlichung und Beteiligung des Entwurfsals Nächstes01.12.2026
Vergabeverfahren
Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Entwurf und Begründung wurden gebilligt, Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und betroffene Nachbargemeinden sollen beteiligt werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Planung dient der Nachnutzung einer bislang kleingärtnerisch genutzten Fläche und der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet mit Baugrundstücken für Einfamilienhäuser zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst Flurstück 173/79, Flur 2, Gemarkung Vahldorf, mit ca. 0,737 ha sowie Anbindungen und Teilflächen der Gartenstraße.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Entwurf und Begründung des Bebauungsplans wurden gebilligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen.
Noch offen
- Die Veröffentlichung, Beteiligung und Bekanntmachung sind durch die Verwaltung noch durchzuführen.
- Für Bauvorhaben wird ein Baugrundgutachten zur genauen Erkundung der Tragfähigkeit empfohlen, die Eignung zur Versickerung muss standortkonkret nachgewiesen werden.
Ort der Leistung
Niedere Börde, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Niedere Börde, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.