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BeschlossenGemeinde Niedere Börde · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bebauungsplan Gartenstraße in Vahldorf

Der Bebauungsplan soll eine bisher kleingärtnerisch genutzte Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet mit Baugrundstücken für Einfamilienhäuser vorbereiten. Der Entwurf und die Begründung wurden gebilligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ist beschlossen.

Nächster Schritt

Veröffentlichung und Beteiligung, Gemeinderatssitzung am 01.12.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan und Wohngebiet
Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet zur Errichtung eines Einfamilienhausgebietes fest. Wohn- und Aufenthaltsräume oberhalb des zweiten Vollgeschosses sind unzulässig.
Zufahrten und private Erschließung
Erforderlich sind geordnete Grundstückszufahrten an den festgesetzten Stellen sowie die private Erschließung der 3 südlichen Baugrundstücke. Die jeweiligen Bauherren stellen diese privatrechtlichen Maßnahmen her, öffentliche Maßnahmen sind nicht erforderlich.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf des Bebauungsplans (erledigt)September 2026
  2. Gemeinderatssitzung, Veröffentlichung und Beteiligung des Entwurfsals Nächstes01.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB. Entwurf und Begründung wurden gebilligt, Öffentlichkeit, Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und betroffene Nachbargemeinden sollen beteiligt werden.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung dient der Nachnutzung einer bislang kleingärtnerisch genutzten Fläche und der geordneten städtebaulichen Entwicklung. Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet mit Baugrundstücken für Einfamilienhäuser zu schaffen.

Der Geltungsbereich umfasst Flurstück 173/79, Flur 2, Gemarkung Vahldorf, mit ca. 0,737 ha sowie Anbindungen und Teilflächen der Gartenstraße.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Entwurf und Begründung des Bebauungsplans wurden gebilligt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen.

Noch offen

  • Die Veröffentlichung, Beteiligung und Bekanntmachung sind durch die Verwaltung noch durchzuführen.
  • Für Bauvorhaben wird ein Baugrundgutachten zur genauen Erkundung der Tragfähigkeit empfohlen, die Eignung zur Versickerung muss standortkonkret nachgewiesen werden.

Ort der Leistung

Niedere Börde, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Niedere Börde, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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