Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Änderung des Bebauungsplanes
- Der Bebauungsplan „Magdeburger Straße Süd, Neubau Feuerwehrgerätehaus“ soll geändert werden. Der Änderungsbereich soll die bisher für den Löschwasserteich vorgesehene Fläche sowie erforderliche Teilflächen des nördlichen Mischgebietes umfassen, die genaue Abgrenzung ist noch festzulegen.
- Fachgutachten und Ausgleichsmaßnahmen
- Gegebenenfalls erforderliche Fachgutachten und notwendige Ausgleichsmaßnahmen gehören zu den Kosten der Bebauungsplanänderung. Der erforderliche externe Ausgleich ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren und rechtlich zu sichern.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Gremiums Gremiumals Nächstes09.11.2026
- Vorgeschlagener Beschluss über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung01.12.2026
Vergabeverfahren
Das Änderungsverfahren soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Anwendbarkeit ist im Zuge der weiteren Planung zu prüfen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Landkreis Börde beabsichtigt, in Groß Ammensleben eine Rettungswache zu errichten. Ein vorläufiger Lageplan dient als Grundlage für die weitere Planung und die vorgesehene Ausschreibung der Bauleistungen.
Das vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Magdeburger Straße Süd, Neubau Feuerwehrgerätehaus“. Die Änderung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Rettungswache schaffen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Rettungswache zu schaffen.
Noch offen
- Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereichs ist im weiteren Planungsverfahren festzulegen.
- Der erforderliche externe Ausgleich ist im weiteren Verfahren zu konkretisieren und rechtlich zu sichern.
- Die Kostenübernahmevereinbarung zwischen Gemeinde Niedere Börde und Landkreis Börde ist abzuschließen.
- Die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens ist zu prüfen.
Ort der Leistung
Niedere Börde, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Niedere Börde, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Kosten der Bebauungsplanänderung, möglicher Fachgutachten und notwendiger Ausgleichsmaßnahmen sollen vollständig vom Landkreis Börde getragen werden. Eine Kostenübernahmevereinbarung soll Umfang, Abwicklung und Erstattung verbindlich regeln.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.