Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Vorentwurf des Bebauungsplans
- Der Vorentwurf mit Begründung wurde gebilligt. Er betrifft das Gewerbegebiet Anders Gabelstapler im Ortsteil Biere und umfasst einen städtebaulichen Vertrag nach BauGB.
- Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
- Der Bebauungsplan soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Sitzung des Gremiums Gremium (erledigt)15.10.2026
- Vorentwurf gebilligt und öffentliche Auslegung beschlossen (erledigt)20.08.2026
- Öffentliche Auslegung, Behördenbeteiligung und ortsübliche Bekanntmachung des Beschlussesals NächstesDanach
Vergabeverfahren
Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Gemeinderat befasste sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 08 „Gewerbegebiet, Anders Gabelstapler“ im Ortsteil Biere der Gemeinde Bördeland.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat billigte den Vorentwurf mit Begründung und beschloss die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 08. Ergebnis: Beschlossen am 20.08.2026.
Noch offen
- Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung sind durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Ort der Leistung
Bördeland, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Bördeland, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
Das Dokument nennt keine Kosten.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.