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BeschlossenGemeinde Bördeland · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Photovoltaikfreiflächenanlage Bahnhofstraße in Bördeland

Für eine Photovoltaikfreiflächenanlage an der Bahnhofstraße im Ortsteil Eickendorf wurde der Bebauungsplan beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung steht noch aus.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Niederschrift

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 06/24 betrifft eine Photovoltaikfreiflächenanlage an der Bahnhofstraße im Ortsteil Eickendorf. Mit beschlossen wurden die Begründung mit Umweltbericht, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und das Bodenschutzkonzept.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Niederschrift

  1. Ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplansals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Öffentlichkeit und Behörden wurden beteiligt, die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Öffentlichkeit und Behörden wurden zum Entwurf des Bebauungsplans beteiligt, ihre Anregungen und Stellungnahmen wurden abgewogen.

Der Gemeinderat beschloss die Abwägung und den Bebauungsplan samt Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Bodenschutzkonzept.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat beschloss die Abwägung und den Bebauungsplan Nr. 06/24 „Photovoltaikfreiflächenanlage, Bahnhofstraße“ im Ortsteil Eickendorf samt Begründung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Bodenschutzkonzept. Der Bebauungsplan ist ortsüblich bekanntzumachen. Ergebnis: Beschlossen.

Noch offen

  • Ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungsplans

Ort der Leistung

Bördeland, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Bördeland, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Niederschrift

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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