Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Ersatzneubau Vereinsheim
- Auf dem Gelände des Sportplatzes in Schneidlingen wird ein Vereinsheim neu gebaut. Die Speisegaststätte und die Wege auf dem Gelände bleiben nach aktuellem Stand erhalten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Ortschaftsrat leitet den Beschlussvorschlag zur Fördermittelakquise und Finanzierung an den Stadtrat weiter (erledigt)05.08.2026
- Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Vorlage ungeändert, 8 Ja, 0 Nein (erledigt)11.08.2026
- Stadtrat beschließt einstimmig die Durchführung des Projekts und die Mittelbindung (erledigt)13.08.2026
- Entscheidung über den Förderantrag, nicht früher zu erwartenals NächstesFrühjahr 2027
- Bau des Vereinsheims, Dauer rund ein Jahrdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Stadtrat hatte beschlossen, das Vorhaben im ersten Förderaufruf des Bundes zur Sanierung kommunaler Sportstätten einzureichen. Es wurde nicht berücksichtigt. Die Plausibilitätsprüfung hatte einen Finanzrahmen von ca. 1.500.000 € ergeben.
Eine Einreichung bei Land und Bund zugleich führt zum Ausschluss des Antrags. Wer am 31.08.2026 beim Land einreicht, blockiert damit die spätere Einreichung beim Bund. Beim Land erscheint eine Zusage wahrscheinlicher. Der Sportplatz gehört der Stadt, das neue Vereinsheim würde ihr ebenfalls gehören. Deshalb soll die Stadt den Antrag selbst stellen.
Die Förderquote beträgt im Regelfall 50 % und kann im Ausnahmefall auf bis zu 80 % steigen. 20 % der förderfähigen Kosten muss die Stadt in jedem Fall selbst tragen. Der Eigenmittelbedarf liegt laut Vorlage zwischen 300.000 € und 750.000 €.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat beschloss am 13.08.2026 die Durchführung des Projekts in der vorläufigen Haushaltsführung als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme für 2027 und 2028. Die Maßnahme ist bis zum 31.08.2026 im Landesprogramm zur Sportstättenförderung zu platzieren. Ergebnis: einstimmig, 12 Ja, 0 Nein.
Noch offen
- Ob die Förderquote beim Regelfall von 50 % bleibt oder bis zu 80 % erreicht, ist offen.
- Die Entscheidung über den Förderantrag steht noch aus.
Ort der Leistung
Hecklingen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Hecklingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Ersatzneubau Vereinsheim gesamtca., nach jetzigem Kenntnisstand | 1.500.000 € |
|---|
- Förderung
- Regelfördersatz 50 %, im Ausnahmefall bis 80 %
- Finanzierung
- Der Beschluss geht vorsichtig vom Regelfördersatz von 50 % aus. Für 2027 und 2028 sind je 750.000 € Auszahlungen und je 375.000 € Fördermittel vorgesehen. Die Stadt zahlt ihren Anteil aus der Investitionspauschale.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.