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Frühe PlanungStadt Hecklingen · Planung & Beratung · Sitzung am

Tourismuszentrum Löderburger See Hecklingen

Am Südufer des Löderburger Sees soll die städtebauliche Entwicklung des Tourismus- und Freizeitzentrums geordnet werden. Der Bebauungsplan soll Campingplatz und Badebetrieb planungsrechtlich absichern, ein Anspruch auf Aufstellung oder Erlass entsteht durch den Vertrag nicht.

Nächster Schritt

Der Haupt- und Finanzausschuss berät am 03.11.2026 über den städtebaulichen Vertrag.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan
Ein Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bestehenden Nutzungen des Campingplatzes und des Badebetriebes schaffen. Bauordnungsrechtliche, naturschutzfachliche und brandschutztechnische Belange sollen geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst etwa 88.717 m², der Flächenzuschnitt kann im Verfahren angepasst werden.
Planungsunterlagen und Fachbeiträge
Ein geeignetes Planungsbüro soll die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Begründung ausarbeiten. Erforderliche Umweltberichte, Gutachten und Fachbeiträge sind ebenfalls auf Kosten der Vorhabenträgerin zu erstellen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung des städtebaulichen Vertrags im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Vorhabenträgerin führt eigene Vergabeverfahren für Planungs- und Gutachterbüros durch. Die Wahl des Planungsbüros ist mit der Stadt abzustimmen, zwischen Stadt und beauftragten Büros bestehen keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Am Südufer des Löderburger Sees wird ein Tourismus- und Freizeitzentrum betrieben. Die Stadt beabsichtigt, dessen städtebauliche Entwicklung zu ordnen und die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich abzusichern.

Die Salzstadt Staßfurt ist Vorhabenträgerin und trägt die Planungs- und Vorhabenkosten. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf Aufstellung oder Erlass des Bebauungsplans.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Tourismuszentrum Löderburger See.

Noch offen

  • Die zuständigen Gremien entscheiden über Aufstellung und Erlass des Bebauungsplans, der Vertrag begründet hierfür keinen Rechtsanspruch.
  • Es wird davon ausgegangen, dass keine Änderung des Teilflächennutzungsplans erforderlich ist.
  • Der Geltungsbereich kann im Verfahren bei geänderten Planungsanforderungen angepasst werden.

Ort der Leistung

Hecklingen, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Hecklingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Vorhabenträgerin trägt alle Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Realisierung ihres Vorhabens. Die Stadt trägt ihre eigenen Verwaltungs- und Gebührenkosten einschließlich der Kosten für Gremiensitzungen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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