Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bestehenden Nutzungen des Campingplatzes und des Badebetriebes schaffen. Bauordnungsrechtliche, naturschutzfachliche und brandschutztechnische Belange sollen geregelt werden. Der Geltungsbereich umfasst etwa 88.717 m², der Flächenzuschnitt kann im Verfahren angepasst werden.
- Planungsunterlagen und Fachbeiträge
- Ein geeignetes Planungsbüro soll die Aufstellung des Bebauungsplans einschließlich Begründung ausarbeiten. Erforderliche Umweltberichte, Gutachten und Fachbeiträge sind ebenfalls auf Kosten der Vorhabenträgerin zu erstellen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung des städtebaulichen Vertrags im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Die Vorhabenträgerin führt eigene Vergabeverfahren für Planungs- und Gutachterbüros durch. Die Wahl des Planungsbüros ist mit der Stadt abzustimmen, zwischen Stadt und beauftragten Büros bestehen keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Am Südufer des Löderburger Sees wird ein Tourismus- und Freizeitzentrum betrieben. Die Stadt beabsichtigt, dessen städtebauliche Entwicklung zu ordnen und die bestehenden Nutzungen planungsrechtlich abzusichern.
Die Salzstadt Staßfurt ist Vorhabenträgerin und trägt die Planungs- und Vorhabenkosten. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf Aufstellung oder Erlass des Bebauungsplans.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Städtebaulicher Vertrag zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Tourismuszentrum Löderburger See.
Noch offen
- Die zuständigen Gremien entscheiden über Aufstellung und Erlass des Bebauungsplans, der Vertrag begründet hierfür keinen Rechtsanspruch.
- Es wird davon ausgegangen, dass keine Änderung des Teilflächennutzungsplans erforderlich ist.
- Der Geltungsbereich kann im Verfahren bei geänderten Planungsanforderungen angepasst werden.
Ort der Leistung
Hecklingen, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Hecklingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die Vorhabenträgerin trägt alle Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Realisierung ihres Vorhabens. Die Stadt trägt ihre eigenen Verwaltungs- und Gebührenkosten einschließlich der Kosten für Gremiensitzungen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.