Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Rechenzentrum
- Geplant sind mehrere Rechenzentrumsgebäude mit Kühlvorrichtungen und Netzersatzanlagen. Die Netzanschlussleistung beträgt 250 MW.
- Batteriespeicheranlage
- Vorgesehen sind Container für Speicher- und Umwandlungstechnik sowie eine Batteriespeicheranlage mit 500 MW Netzanschlussleistung.
- Technische Nebenanlagen
- Geplant sind außerdem ein Maschinenhaus, eine Umspannanlage, eine Transformatorstation und weitere Nebenanlagen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Bau- und Vergabeausschussals Nächstes02.11.2026
- Vorberatung im Hauptausschuss17.11.2026
- Entscheidung im Stadtrat über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens01.12.2026
Vergabeverfahren
Vorhabenbezogener Bebauungsplan V48, ein Durchführungsvertrag wird vorbereitet. Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche erforderlichen projektbezogenen Planungs- und Verfahrenskosten sowie die Kosten erforderlicher Gutachten und der Erschließung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Mit dem Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Rechenzentrum und eine Batteriespeicheranlage zur Speicherung und Abgabe von Energie aus dem und in das Übertragungsnetz geschaffen werden.
Für das Plangebiet existiert derzeit kein flächendeckender rechtswirksamer Flächennutzungsplan. Daher ist ein vorzeitiger Bebauungsplan vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens V48 „Rechenzentrum und Batteriespeicheranlage Lindwerder“ in der Gemarkung Lindwerder zustimmen.
Noch offen
- Der Stadtrat muss über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entscheiden.
- Der Abschluss eines Durchführungsvertrages wird vorbereitet, die Verwaltung soll einen städtebaulichen Vertrag abschließen.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger übernimmt sämtliche erforderlichen projektbezogenen Planungs- und Verfahrenskosten, Kosten erforderlicher Gutachten und die Kosten der erforderlichen Erschließung. Negative finanzielle Auswirkungen für die Stadt sind nicht vorgesehen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.