Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßenbau
- Die Straßenoberfläche wird in Asphaltbauweise einschließlich Straßenunterbau erneuert.
- Regenentwässerung
- Die Regenentwässerungsanlage wird ersetzt.
- Straßenbeleuchtung
- Die Straßenbeleuchtungsanlage wird erneuert.
- Trink- und Schmutzwasserkanäle
- Der WAZV beabsichtigt den Ersatzbau der Trink- und Schmutzwasserkanäle.
- Niederspannungsnetz
- MitNetz erneuert das Niederspannungsnetz.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorberatung im Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
- Entscheidung über die überplanmäßige Auszahlung im Hauptausschuss17.11.2026
Vergabeverfahren
Ausschreibung durch den WAZV, Gemeinschaftsbaumaßnahme von WAZV, MitNetz und Stadt Jessen (Elster).
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Betonfahrbahn stammt aus den 1960er/70er Jahren und weist starken Verschleiß sowie erhebliche Substanzschäden auf. Der Regenwasserkanal ist teilweise eingebrochen und verursachte Überschwemmungen.
Die Erneuerung wird mit Leitungsarbeiten des WAZV und der MitNetz koordiniert, um Synergien zu nutzen und wiederholte Straßensperrungen zu vermeiden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Hauptausschuss soll für das Haushaltsjahr 2026 eine überplanmäßige Auszahlung von 42.145,91 EUR zur Durchführung der Gemeinschaftsbaumaßnahme beschließen.
Noch offen
- Die Entscheidung des Hauptausschusses über die überplanmäßige Auszahlung steht noch aus.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ursprünglich angesetzte Gesamtaufwendungen einschließlich Ingenieurleistungen | 541.700 € |
|---|---|
| Anteiliges Gesamtergebnis der Ausschreibung für die Stadt Jessen (Elster) einschließlich Ingenieurkosten | 583.846 € |
- Finanzierung
- Haushaltsansatz 2026: 541.700,00 EUR, gebunden 2026: 541.700,00 EUR, verfügbar 2026: 0,00 EUR. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel erfolgt mit 42.145,91 EUR aus dem Gewerbegebiet II, die Maßnahme ist ins Folgejahr verschoben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.