Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Gebietserschließung
- Im Westen ist eine leistungsfähige Verkehrsfläche zur Gebietserschließung vorgesehen. Der Standort soll über den neu auszubauenden Knoten Roßlauer Straße/B 187 erschlossen werden, die Roßlauer Straße soll angepasst werden.
- Innere Erschließung
- Die innere Erschließung soll über private Verkehrswege erfolgen. Eine zusätzliche Verkehrsanbindung an die B 187 ist nicht zulässig.
- Industriegebiet und Flächenentwicklung
- Die innere Erschließung und Flächenaufteilung soll ein Vorhabenträger nach einem Masterplan des Gesamtstandortes übernehmen. Für Baugebiete und Verkehrsflächen ist ein Versiegelungsgrad von 80% bis 90% vorgesehen, Eingriffe in Natur und Landschaft sollen bilanziert und ausgeglichen werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf (erledigt)15.07.2026 bis 14.08.2026
- Beratung im Bau- und Ordnungsausschussals Nächstes03.11.2026
- Beratung im Stadtrat26.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im bestehenden Gewerbegebiet West gibt es laut Vorlage keine relevanten freien Flächen für die gewerbliche Wirtschaft. LOGIOS plant deshalb am Standort Am Brennickel ein neues Industriegebiet.
Das Plangebiet liegt südlich der B 187 zwischen dem Bebauungsplan Nr. 19 Buroer Feld und den Stadtwerken. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 15.07.2026 bis 14.08.2026 statt, Stellungnahmen wurden geprüft und in den Entwurf eingearbeitet.
Das Plangebiet liegt vollständig im Landschaftsschutzgebiet Mittelelbe. Die Stadt soll die Herauslösung der Fläche beantragen, dafür ist eine naturschutzrechtliche Prüfung vorgesehen. Ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan datiert vom 21. Oktober 2026.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 50 Am Brennickel und die Begründung mit Umweltbericht billigen und die Veröffentlichung der Entwurfsunterlagen für einen Monat sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschließen.
Noch offen
- Der Stadtrat hat noch nicht über die Billigung und Veröffentlichung des Entwurfs entschieden.
- Die Flächen im Landschaftsschutzgebiet Mittelelbe müssen noch aus diesem herausgelöst werden.
- Der Entwurf des Ergänzungsflächennutzungsplans befindet sich noch in verwaltungsinterner Prüfung, eine Billigung durch den Stadtrat war bislang nicht möglich.
- Der Stadtrat soll die Verwaltung beauftragen, die Herauslösung der Bebauungsplanfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Mittelelbe zu beantragen. Die Genehmigungsfähigkeit steht unter dem Vorbehalt der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren und öffentlichen Auslegung.
- Die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem angrenzenden Biosphärenreservat Mittlere Elbe und dem Landschaftsschutzgebiet Mittlere Elbe soll geprüft werden.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.