Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Holzfassade
- 2027 sollen beschädigte Teilbereiche der Holzfassade saniert und die Fassade neu gestrichen werden.
- Fluchttreppe und Ausgang
- Für das Obergeschoss ist eine Fluchttreppe aus Stahl mit Fundament und Anbau an den Giebel vorgesehen. Ein Fenster soll zur Ausgangstür umgebaut werden, einschließlich Anpassung von Heizung und Fassade sowie Malerarbeiten.
- Bodenbeläge
- Vorgesehen sind schwerentflammbare Bodenbeläge auf dem Fluchtweg sowie neue Bodenbeläge in den Betreuungsräumen.
- Handlauf und Beleuchtung
- Der Handlauf im Treppenhaus soll erhöht werden. Die Beleuchtung in den Betreuungs- und Büroräumen soll erneuert werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauliche Brandschutzertüchtigung, insbesondere zweite Rettungswege aus den Erdgeschossräumen (erledigt)2020
- Beratung im Ausschuss für Ordnungs-, Sozial- und Familienangelegenheitenals Nächstes09.11.2026
- Beratung im Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark)17.11.2026
- Entscheidung im Stadtrat über den Grundsatzbeschluss25.11.2026
- Sanierung beschädigter Teilbereiche der Holzfassade und neuer Anstrich2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das JFZ soll langfristig als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit erhalten bleiben. Der Grundsatzbeschluss soll Planungssicherheit schaffen und die Inanspruchnahme von Fördermitteln ermöglichen.
2020 wurde der bauliche Brandschutz ertüchtigt. Die größte Maßnahme war die Herstellung zweiter Rettungswege aus den Erdgeschossräumen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll beschließen, das Kinder- und Jugendfreizeitzentrum langfristig als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu erhalten.
Noch offen
- Entscheidung des Stadtrats über den Grundsatzbeschluss am 25.11.2026
- Entscheidung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Stendal über die Prioritätenliste für Fördermittel
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Wertumfang der beantragten Maßnahmennach aktueller Schätzung | 70.000 € |
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- Förderung
- Ab 2027 Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Investitionen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, dem Landkreis Stendal stehen voraussichtlich 854.291 EUR zur Verfügung. Die Stadt verpflichtet sich zur Kofinanzierung.
- Finanzierung
- Ab 2027 stehen Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Investitionen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung. Dem Landkreis Stendal stehen voraussichtlich 854.291 EUR zu. Die Stadt Bismark verpflichtet sich zur Kofinanzierung, ihr jährlicher Zuschuss zur Kinder- und Jugendarbeit einschließlich Mobiler Jugendarbeit beträgt rund 50.000 €. Die Verwaltung hat Bedarf angemeldet, über die Prioritätenliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Stendal.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.