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Zur EntscheidungStadt Bismark (Altmark) · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Vorlage vom

Solarpark Biesenthal in Bismark

Der 2. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Solarpark in Biesenthal wurde wegen Änderungen am Geltungsbereich und an der Artenschutzmaßnahme überarbeitet. Die Beschlussvorlage sieht Billigung und Offenlage samt erneuter Trägerbeteiligung vor, ein Beschlussergebnis liegt nicht vor.

Nächster Schritt

Beratungen am 10.11.2026, 17.11.2026 und 25.11.2026, anschließend Offenlage und erneute Trägerbeteiligung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Gegenstand ist der 2. Entwurf des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Biesenthal“ in der Fassung vom 25.09.2026 samt Begründung und Umweltbericht.
Artenschutzmaßnahme A-CEF 01
Die vorgezogene Artenschutzmaßnahme zum Schutz der Feldlerche umfasst die Anlage eines Brachestreifens. Die bisher externe Ausgleichsfläche entfällt, die Maßnahme wird innerhalb des Plangebiets umgesetzt.
Offenlage und Trägerbeteiligung
Vorgesehen sind die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Vorlage datiert (erledigt)27.10.2026
  2. Beratung im Ortschaftsrat Meßdorfals Nächstes10.11.2026
  3. Beratung im Hauptausschuss der Stadt Bismark (Altmark)17.11.2026
  4. Beratung im Stadtrat25.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Im Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf wurde festgestellt, dass etwa 1.700 qm im Norden des Plangebiets in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegen. Eine Bebauung dieser Fläche ist gesetzlich nicht möglich, deshalb wurde sie aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Die externe Ausgleichsfläche für die vorgezogene Artenschutzmaßnahme A-CEF 01 zum Schutz der Feldlerche entfällt. Die Maßnahme soll nun innerhalb des Plangebiets umgesetzt werden.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Stadtrat soll den 2. Entwurf samt Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen billigen und zur Offenlage bestimmen.

Noch offen

  • Beschluss über Billigung des 2. Entwurfs und die Offenlage
  • Offenlegungszeitraum ist von der Verwaltung noch festzulegen
  • Fachgerechtes archäologisches Dokumentationsverfahren vor Bodeneingriffen, danach ist zu prüfen, ob dem Bauvorhaben aus archäologischer Sicht zugestimmt werden kann

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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