Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Hortanbau
- Errichtung eines Hortanbaus an der Grundschule. Der Anbau wird der Verbandsgemeinde ohne zusätzliches Nutzungsentgelt für die Ganztagsbetreuung überlassen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschuss berät die Vereinbarungals Nächstes03.11.2026
- Verbandsgemeinderat soll der Vereinbarung zustimmen19.11.2026
- Gemeinde schließt die Planungs- und Bauverträge und verantwortet die Baudurchführungdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
An der Grundschule Klostermansfeld soll ein Hortanbau errichtet werden. Grundlage sind der am 18.08.2026 benannte Bedarf für 50 Grundschulkinder und die Planungen der Leistungsphasen 1 bis 3.
Eine verbindliche Betreiberzusage liegt bislang nicht vor. Eine Mittagsverpflegung im Anbau ist nicht vorgesehen. Die Vereinbarung ergänzt die Nutzungsvereinbarung vom 21.05.2019.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verbandsgemeinderat soll der Vereinbarung mit der Gemeinde Klostermansfeld über Planung und Errichtung des Hortanbaus zustimmen. Der Verbandsgemeindebürgermeister soll die Vereinbarung unterzeichnen.
Noch offen
- Eine verbindliche Betreiberzusage liegt noch nicht vor.
- Die Inbetriebnahme setzt die erforderlichen Zulassungen und eine Betriebsregelung voraus.
Ort der Leistung
Klostermansfeld, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Klostermansfeld, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Hortanbau, Kostenrahmen gesamtbrutto, voraussichtlich | 1.054.000 € |
|---|
- Förderung
- voraussichtlich 625.000 €
- Finanzierung
- Die Verbandsgemeinde finanziert die nachgewiesenen und freigegebenen Maßnahmekosten, ein Eigenanteil der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Voraussichtlich 625.000 € kommen aus Fördermitteln. Im Haushalt 2026 stehen 110.000 € bereit. Der Zuschuss beläuft sich 2027 auf 240.000 € und 2028 auf 77.500 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.