Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kommunale Wärmeplanung
- Für die Kernstadt ist das reguläre Verfahren nach § 13 WPG angedacht. Für ländlich geprägte Ortsteile soll eine Eignungsprüfung nach § 14 WPG klären, ob ein verkürztes Verfahren möglich ist. Die Verwaltung soll einen fachkundigen Dienstleister beauftragen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage 101/26 stand im Ausschuss für Bau und Wirtschaft auf der Tagesordnung (erledigt)06.10.2026
- Gemeinderat soll über die Durchführung der Wärmeplanung entscheidenals Nächstes04.11.2026
- Stelle für das Klimamanagement soll voraussichtlich besetzt sein, davor soll die externe Fachplanung ausgeschrieben werden01.01.2027
- Bericht über den Sachstand in den politischen Gremien, angedacht für den Herbst2027
- Der Wärmeplan muss erstellt sein30.06.2028
Vergabeverfahren
Beauftragung eines fachkundigen Dienstleisters nach den vergabe- und haushaltsrechtlichen Vorschriften. Für die Kernstadt ist das reguläre Verfahren nach § 13 WPG angedacht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Bund verpflichtet die Länder, Wärmepläne erstellen zu lassen. Sachsen-Anhalt hat das mit dem Wärmeplanungsausführungsgesetz umgesetzt, nach dem die Gemeinden für den Wärmeplan zuständig sind.
Die Stadt Naumburg (Saale) hat über 20.000 Einwohner und unterliegt der Frist bis 30.06.2028. Die Vorlage stand am 06.10.2026 auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bau und Wirtschaft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat soll die Durchführung der Wärmeplanung beschließen. Der Oberbürgermeister soll die Beauftragung eines Dienstleisters vorbereiten und den Antrag auf den Mehrbelastungsausgleich stellen.
Noch offen
- Der Beschluss des Gemeinderats am 04.11.2026 steht noch aus.
- Welche Ortsteile als ländlich gelten und ein verkürztes Verfahren nutzen, wird im weiteren Verfahren geprüft.
Ort der Leistung
Naumburg (Saale), Sachsen-Anhalt
Markiert ist Naumburg (Saale), nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Das Land gewährt einen Mehrbelastungsausgleich. Für Naumburg ist eine Pauschale von 110.000 € für den internen Verwaltungsaufwand zu erwarten, dazu kommen die Kosten des beauftragten Dienstleisters und der Datenbeschaffung nach Abrechnung. Die Planungs- und Personalkosten sind im Doppelhaushalt 2026/27 berücksichtigt.
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