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Frühe PlanungVerbandsgemeinde Seehausen (Altmark) · Bau & Handwerk · Vorlage vom

Sanierung des Hortgebäudes in Seehausen

Die Sanierung ist aufgrund des Nutzungsvertrags zwischen der Hansestadt Seehausen (Altmark) und der Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) abzustimmen. Die Vereinbarung regelt die Kostenaufteilung, die Nutzerin soll Fördermittel beantragen und muss Eigenmittel sowie Mehrkosten tragen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

Sanierung des Hortgebäudes
Vorgesehen ist die Sanierung des Hortgebäudes in der Hansestadt Seehausen, Gemarkung Seehausen, Flur 3, Flurstück 1867.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. Förderantrag stellen, die Vereinbarung beginnt mit ihrer Unterzeichnung.als NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Nutzungsvertrag vom 30.03.2010/12.04.2010 sieht vor, dass investive Baumaßnahmen an überlassenen Liegenschaften abgestimmt und Umfang sowie Kostenaufteilung schriftlich vereinbart werden.

Die Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) nutzt das Hortgebäude und soll für die Sanierung Zuwendungen beantragen. Die Hansestadt Seehausen (Altmark) beteiligt sich nicht an den Baukosten.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Förderantrag und Finanzierung sind noch offen. Bei Ablehnung der Förderung oder fehlender Eigenmittelfinanzierung kommt die Vereinbarung nicht zum Tragen.
  • Das Datum der Unterzeichnung ist nicht eingetragen.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Förderung
Zuwendungen sollen beantragt werden, Höhe und Förderprogramm sind offen. Bei positiver Förderentscheidung erhält die Nutzerin je nach Förderprogramm einen prozentualen Anteil.
Finanzierung
Die Nutzerin beantragt Zuwendungen nach den jeweils gültigen Richtlinien. Bei positiver Förderentscheidung erhält sie je nach Förderprogramm einen prozentualen Anteil und stellt die notwendigen Eigenmittel, Mehrkosten trägt sie. Ohne passende Fördermittel trägt die Nutzerin die Sanierungskosten selbst. Die Vereinbarung gilt nur bei bewilligter Förderung oder möglicher Finanzierung aus Eigenmitteln.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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