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Solarpark Lindenberg in Zehrental

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.04.2023 gefasst, der städtebauliche Vertrag liegt als Entwurf vor.

Nächster Schritt

Bebauungsplanverfahren durchführen, Fertigstellung voraussichtlich bis Januar 2029

Ausführung

Fertigstellung voraussichtlich bis Januar 2029

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Freiflächenphotovoltaikanlagen
Geplant sind Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ca. 9,9 ha in der Gemarkung Lindenberg, Flur 2, Flurstücke 106/58, 96/58, 97/58, 191/58, 192/58, 193/58, 194/58, 105/58 und 104/58.
Erschließung und Zufahrten
Die Erschließungsanlagen und notwendigen Zufahrten plant und errichtet der Vorhabenträger. Die Zufahrten müssen vor Inbetriebnahme im jeweils notwendigen Umfang nutzbar sein, die voraussichtliche Anbindung führt aus der Ortsmitte Lindenberg über den südöstlichen Wirtschaftsweg, Flurstück 59.
Planung und Verfahren
Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 2a-4a BauGB sollen dem Vorhabenträger oder einem von ihm beauftragten Planungsbüro übertragen werden. Der Vorhabenträger trägt Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie weitere erforderliche Aufwendungen einschließlich Monitoring.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Aufstellungsbeschluss (erledigt)27.04.2023
  2. Voraussichtliche Fertigstellung des Solarparksals NächstesJanuar 2029
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für das Gebiet im Außenbereich der Gemeinde Zehrental existiert noch kein Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.04.2023 gefasst, ein städtebaulicher Vertrag liegt als Entwurf vor.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung wurde am 27.04.2023 gefasst, der städtebauliche Vertrag dient der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen sowie der Regelung der Kostenübernahme.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der Vorhabenträger trägt die Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie weitere erforderliche Kosten. Bei Scheitern der Planung sollen der Gemeinde keine Kosten entstehen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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