Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Freiflächenphotovoltaikanlagen
- Geplant sind Freiflächenphotovoltaikanlagen auf ca. 9,9 ha in der Gemarkung Lindenberg, Flur 2, Flurstücke 106/58, 96/58, 97/58, 191/58, 192/58, 193/58, 194/58, 105/58 und 104/58.
- Erschließung und Zufahrten
- Die Erschließungsanlagen und notwendigen Zufahrten plant und errichtet der Vorhabenträger. Die Zufahrten müssen vor Inbetriebnahme im jeweils notwendigen Umfang nutzbar sein, die voraussichtliche Anbindung führt aus der Ortsmitte Lindenberg über den südöstlichen Wirtschaftsweg, Flurstück 59.
- Planung und Verfahren
- Die Vorbereitung und Durchführung der Verfahrensschritte nach §§ 2a-4a BauGB sollen dem Vorhabenträger oder einem von ihm beauftragten Planungsbüro übertragen werden. Der Vorhabenträger trägt Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie weitere erforderliche Aufwendungen einschließlich Monitoring.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss (erledigt)27.04.2023
- Voraussichtliche Fertigstellung des Solarparksals NächstesJanuar 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für das Gebiet im Außenbereich der Gemeinde Zehrental existiert noch kein Bebauungsplan. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 27.04.2023 gefasst, ein städtebaulicher Vertrag liegt als Entwurf vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung wurde am 27.04.2023 gefasst, der städtebauliche Vertrag dient der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen sowie der Regelung der Kostenübernahme.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Der Vorhabenträger trägt die Planungs-, Verfahrens- und Gutachterkosten sowie weitere erforderliche Kosten. Bei Scheitern der Planung sollen der Gemeinde keine Kosten entstehen.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.