Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Fensteraustausch
- 78 vorhandene Fenster werden ausgetauscht. Die bisherigen 2-fach Verglasungen werden durch 3-fach Wärmeschutzverglasung ersetzt.
- Sonnenschutz
- Vorgesehen ist außenliegender Sonnenschutz in Form von Vorbau-Markisen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Gemeinderat, Grundsatzbeschluss unter Vorbehalt der Förderakquise auf der Tagesordnung (erledigt)06.10.2026
- Umsetzung, Ausgaben und Fördermittel im Haushaltsplan 2027 zu veranschlagenals Nächstes2027
Vergabeverfahren
Die Vergaben der einzelnen Leistungen richten sich nach den Wertgrenzen der Hauptsatzung. Die Vorlage regelt die Vergaben nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Grundschule Holleben wurde 1972 und 1973 errichtet und wird seither als Schule genutzt. Nach einer Sanierung in den 90er Jahren besteht vor allem bei den Fenstern weiterhin Sanierungsbedarf. Die Beheizung erfolgt über Erdgas.
Die vorhandenen Fenster entsprechen nicht mehr dem heute möglichen energetischen Standard. Im Sommer heizen sich die Unterrichtsräume auf, ein ausreichender außenliegender Sonnenschutz fehlt. Ohne Förderung ist eine Umsetzung nach derzeitiger Haushaltslage nicht vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeinderat sollte unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Akquise von Fördermitteln den Austausch der Fenster und die Installation eines außenliegenden Sonnenschutzes beschließen.
Noch offen
- Die Förderung muss bewilligt werden. Ohne Förderung ist eine Umsetzung laut Vorlage nicht vorgesehen.
Ort der Leistung
Teutschenthal, Sachsen-Anhalt
Markiert ist Teutschenthal, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Förderung
- bis zu 90 % über das Programm ÖFFIZIENZ
- Finanzierung
- Die Gemeinde veranschlagt einen Eigenanteil von 37.200 €. Laut Amt für Finanzen ergeben sich daraus rechnerisch zuwendungsfähige Ausgaben von rd. 372.000 €. Das Landesprogramm Sachsen-Anhalt ÖFFIZIENZ fördert mit bis zu 90 %. Die Gemeinde muss die Ausgaben zunächst vorfinanzieren, die Fördermittel werden erst nach Abruf ausgezahlt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.