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Wasserspiele Springbrunnen Juristenstraße in Wittenberg

Für die Wasserspiele am Springbrunnen Juristenstraße in Wittenberg sind 250.000 € für 2028 angemeldet. Die Förderung über Lebendige Zentren ist für das Programmjahr 2026 beantragt. Die Fördermittel von insgesamt 166.500 € verteilen sich auf 2027 bis 2033.

Haushaltsansatz

250.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Entscheidung über den Förderantrag abwarten, 250.000 € für 2028 angemeldet

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Drucksache

Wasserspiele
Wasserspiele am Springbrunnen Juristenstraße. Die Liste nennt keine Technik und keine Mengen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Drucksache

  1. Kulturausschuss, Prioritätenliste des Doppelhaushalts 2027/2028 auf der Tagesordnung (erledigt)14.10.2026
  2. Ansatz 250.000 € für die Wasserspieleals Nächstes2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Wasserspiele am Springbrunnen Juristenstraße sind im Förderprogramm Lebendige Zentren beantragt, Programmjahr 2026. Die Anmeldeliste der Fachbereiche führt sie für 2028 mit 250.000 € auf.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Der Förderantrag ist laut Liste beantragt, eine Bewilligung nennt die Liste nicht.
  • Die Liste ist ein Zwischenstand der Anmeldungen aus den Fachbereichen.

Ort der Leistung

Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Markiert ist Wittenberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Drucksache

Haushaltsansatz: 250.000 €, Haushaltsjahr 2028.

Förderung
Lebendige Zentren, beantragt, insgesamt 166.500 €
Finanzierung
Für 2028 weist die Liste Fördermittel von 8.300 € und einen Eigenanteil von 241.700 € aus. Insgesamt sind laut Investitionsplan Fördermittel von 166.500 € für 2027 bis 2033 vorgesehen.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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