Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Bereiche 1 bis 4 am Bahnhofsvorplatz und in der Bahnhofstraße
- Die Vorzugsvariante ordnet die Flächen und Verkehrsströme neu. Bereich 1 wird als Funktionsfläche beim Bahnhofsgebäude mit nicht öffentlichen Stellplätzen gestaltet. Bereich 2 umfasst eine Aufenthaltsfläche mit verkehrsberuhigtem Bereich, Fußgängerzone (Rad frei), Erschließung der angrenzenden Gebäude und einer baulichen Durchfahrtsbeschränkung, Am Bahnhof wird aus Richtung Buchstraße zur Sackgasse, die Durchfahrt zur Bahnhofstraße bleibt Rettungs- und Entsorgungsfahrzeugen vorbehalten. Bereich 3 gestaltet die Kreuzung Am Bahnhof/Bahnhofstraße zum Mini-Kreisverkehr mit Fußgängerüberwegen um und baut den Bussteig von einer Busbucht zu einem Haltestellenkap um. Bereich 4 ergänzt Straßenbegleitgrün und ordnet straßenbegleitendes Parken in der Bahnhofstraße zwischen Roter Weg und Humboldtstraße neu, die bauliche Ausführung der Bereiche 1 und 4 wird nach Planungsstufe 1 bis auf Weiteres zurückgestellt.
- Platzgestaltung, Begrünung und Ausstattung
- Vorgesehen sind Baumrigolen, Pflanzbeete mit Bäumen und Sträuchern sowie Sitzauflagen. Als Hitzeschutz kommen beispielsweise ein offenes Wasserspiel, eine Benebelungsanlage oder Sonnensegel in Betracht. Für ankommende Bahn- und Busreisende sind ein taktiles Leitsystem zwischen Rendezvous-Haltestelle und Gleiszugang sowie eine digitale Informationstele vorgesehen.
- Regenrückhaltung
- Auf dem Bahnhofsvorplatz soll eine Regenrückhaltung für die Bereiche 1 und 2 hergestellt werden.
- Fahrradabstellanlage auf Flurstück 1241
- Das städtische Flurstück 1241 der Gemarkung Freiberg soll verbindlich für eine Fahrradabstellanlage genutzt werden. Die bestehende Fahrradabstellanlage soll 2027 dorthin verlagert werden, für die Herstellung ist ein Kostenrahmen angesetzt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentliche Entscheidung im Stadtratals Nächstes05.11.2026
- Verlagerung der bestehenden Fahrradabstellanlage auf Flurstück 12412027
- Umsetzung von Bereich 22028
- Spätester Baubeginn der Bahnhofsvorplatz-AufwertungFrühjahr 2028
- Vollständiger VerwendungsnachweisEnde 2029
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt hat sich im Förderprogramm SZP Sozialer Zusammenhalt, Erweiterte Bahnhofsvorstadt zur städtebaulichen Aufwertung des Bahnhofsvorplatzes verpflichtet. Die Vorplanung liegt vor, sie stellt städtebauliche Missstände und verkehrliche Defizite fest, die eine grundlegende Neuordnung erfordern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Stadtrat soll die Gestaltung der Bereiche 1 bis 4 gemäß Vorzugsvariante der Vorplanung, die Regenrückhaltung für die Bereiche 1 und 2 sowie die verbindliche Nutzung des städtischen Flurstücks 1241 für eine Fahrradabstellanlage beschließen.
Noch offen
- Die Beschlussvorlage steht am 05.11.2026 zur öffentlichen Entscheidung, ein Sitzungsergebnis ist nicht belegt.
- Die Gestaltung von Bereich 2 steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Deutschen Bahn.
- Die bauliche Ausführung der Bereiche 1 und 4 wird nach Abschluss der laufenden Planungsstufe 1 bis auf Weiteres zurückgestellt.
Ort der Leistung
Freiberg, Sachsen
Markiert ist Freiberg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Herstellungskosten Bereiche 1 bis 4Baukosten | 4.953.610 € |
|---|---|
| Gesamtkosten Bereiche 1 bis 4Baukosten inklusive Baunebenkosten | 5.519.618 € |
| Fahrradabstellanlage auf Flurstück 1241Kostenrahmen für Bau- und Nebenkosten | 658.610 € |
| Bereich 2 und Fahrradabstellanlage Flurstück 1241nach aktuellem Kenntnisstand veranschlagt | 3.513.300 € |
| Regenrückhaltung Bereiche 1 und 2Baukosten nach Kostenschätzung | 692.992 € |
| Hitzeschutzmaßnahmenca. Herstellungskosten | 120.000 € |
| Digitale Informationsteleca. Baukosten | 24.000 € |
- Förderung
- Rund 761.600,00 € aus SZP und rund 245.000,00 € als Pauschalbetrag nach §20b SächsFAG, dieser nicht für Bereich 2.
- Finanzierung
- Fördermittel insgesamt rund 1.006.600,00 €: rund 761.600,00 € aus SZP und rund 245.000,00 € als Pauschalbetrag nach §20b SächsFAG, der Pauschalbetrag ist nicht für Bereich 2. Haushaltsplanung 2027/2028: Gesamtausgaben 3.631,6 T€ und Gesamteinnahmen 761,6 T€. Gesamtauszahlung 3.631.600,00 €, Gesamteinzahlung 761.600,00 €, Eigenanteil 2.870.000,00 €, Folgekosten pro Jahr 0,00 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.