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Wohnbebauung Hauptstraße in Zug, Freiberg

Der Bebauungsplan soll der Nachfrage nach Eigenheimstandorten und hochwertigem Wohnen Rechnung tragen. Der Entwurf für ein allgemeines Wohngebiet ist zur Billigung und öffentlichen Auslegung am 05.11.2026 im Stadtrat vorgesehen.

Kostenschätzung

970.000 €

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Stadtrat am 05.11.2026, anschließend Offenlegungszeitraum festlegen und bekanntmachen

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Auf rund 4,3 ha an der Hauptstraße in der Gemarkung Zug ist ein allgemeines Wohngebiet für Wohnbebauung vorgesehen. Geplant sind 44 Baugrundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser mit durchschnittlich ca. 600 bis 900 m², der Vorhabenträger plant, nach Herstellung der Erschließung unbebaute Grundstücke an Bauherren zu verkaufen, nicht selbst Wohngebäude zu errichten.
Erschließung und Verkehr
Die Erschließung soll gesichert und das Niederschlagswasser schadlos abgeleitet werden. Vorgesehen sind zwei Anbindungen an die Hauptstraße (K 7731), südlich und etwa 30 m nördlich der Straße Am Sportplatz. Eine Verkehrsuntersuchung rechnet mit rund 100 Wohneinheiten und rund 800 Kfz-Fahrten je 24 Stunden, die südliche Anbindung ist ohne Ausbau der K 7731 leistungsfähig. Empfohlen wurden Gehwege von ca. 150 m nördlich und ca. 20 m südlich, das Tiefbauamt stimmt diesen Maßnahmen nicht zu.
Grünordnung und Kulturdenkmal
Vorgesehen sind Festsetzungen zur Grünordnung auf privaten Grundstücken sowie die Sicherung des Kulturdenkmals Halde an der Hauptstraße. Die Planunterlagen zeigen eine zweistreifige Wohnstraße mit 4,50 m Breite und Bauminsel.
Untersuchungen und Planung
Für den Entwurf wurden eine chemische Bodenuntersuchung zur Niederschlagswasserversickerung mit vier Bodenproben, eine Verkehrsuntersuchung sowie eine Aktualisierung des Entwässerungskonzepts erstellt. Das Bodenmaterial erlaubt aus umweltchemischer Sicht Versickerung vor Ort.
Entwässerung und Regenrückhaltung
Für die Entwässerung sind Schmutzwasser- und Regenwasserkanalisation, ein Regenrückhaltebecken und ein Kaskadengraben vorgesehen. Das Konzept nennt ein Regenrückhaltebecken mit V= 625 m?, ein Gutachten nennt für den südlichen Bereich ein erforderliches Speichervolumen von 607 m³ und vorhandenes Speichervolumen von 637 m³. Eine aktualisierte Berechnung mit 3,89 ha westlicher Anstromfläche ergab 618,4 m³ erforderlich bei 637 m³ vorhanden, zu prüfen bleibt die Ableitung bei Überlauf.
Stauraumkanal und Versickerung
Für den nördlichen Bereich ist ein Stauraumkanal vorgesehen. Eine Aktualisierung mit Anschluss von vier Parzellen und 600 m² versiegelter Fläche ergab ein erforderliches Speichervolumen von 276,4 m³, erreichbar mit DN 1500 und 157 m Länge. Für vier Grundstücke wurden insgesamt elf Erkundungsschürfe angelegt, davon vier mit Sickertests, vorgeschlagene Mulden-Rigolen-Systeme sind je Grundstück anzupassen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Regelverfahren eingeleitet (erledigt)2019
  2. Rückführung ins Regelverfahren mit Umweltprüfung (erledigt)19.06.2025
  3. Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (erledigt)14.07. bis einschließlich 15.08.2025
  4. Verkehrszählung (erledigt)04.02.2026
  5. Beschlussfassung über Billigung und öffentliche Auslegung vorgesehenals Nächstes05.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung soll der gesteigerten Nachfrage nach Eigenheimstandorten sowie hochwertigem Wohnen in Freiberg Rechnung tragen. Das Regelverfahren wurde 2019 eingeleitet, 2022 auf § 13 b BauGB umgestellt und 2025 wegen der Rechtslage wieder ins Regelverfahren mit Umweltprüfung überführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand vom 14.07. bis einschließlich 15.08.2025 statt. Stellungnahmen wurden geprüft und in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. Die Bebauungsplanung ist eine Angebotsplanung, der Vorhabenträger plant keine eigenen Wohngebäude.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 046 samt Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung September 2026 soll gebilligt und öffentlich ausgelegt werden.

Noch offen

  • Der Offenlegungszeitraum ist noch festzulegen und rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen.
  • Anhand der geplanten Geländeoberfläche ist zu prüfen, wie überströmendes Wasser bei Überlaufen des Regenrückhaltebeckens abgeleitet werden kann.
  • Eine folgende Entwurfsplanung soll die Möglichkeit zusätzlicher Rückhaltung auf landwirtschaftlichen Flächen prüfen.

Ort der Leistung

Freiberg, Sachsen

Markiert ist Freiberg, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Entwässerungskonzept, GesamtkostenKostenschätzung970.000 €
Finanzierung
Die Planungskosten und Folgekosten trägt laut Kaufvertrag und städtebaulichem Vertrag der Vorhabenträger IVM.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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