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Vergabe läuftStadt Glashütte · Planung & Beratung · Sitzung am

Bebauungsplan Flurstück 696/4 in Glashütte

Der Bebauungsplan ermöglicht ergänzende Wohnbebauung auf dem Flurstück 696/4 der Gemarkung Reinhardtsgrimma. Der Stadtrat sollte am 28.10.2026 über die Satzung entscheiden, ein Sitzungsergebnis ist nicht dokumentiert.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplan
Der Plan setzt auf dem Flurstück 696/4 der Gemarkung Reinhardtsgrimma ein allgemeines Wohngebiet von 3.053 m2 mit einer GRZ von 0,3 fest. Die Zahl der zulässigen Wohngebäude ist nicht begrenzt.
Gebäudehöhenfestsetzung
Die Gesamthöhe des Gebäudes ist auf maximal 12,00 m begrenzt, gemessen von der Oberkante des Ursprungsgeländes. Zugrunde gelegt sind 1,40 m Kellergeschoss über Geländeoberkante, je 2,50 m für das erste und zweite Vollgeschoss sowie 5,60 m Dachhöhe bei 8,00 m Gebäudebreite und 35° Dachneigung.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans (erledigt)27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026
  2. Abwägungs- und Satzungsbeschluss vorgesehen (erledigt)28.10.2026
  3. Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Ausgangspunkt war die geplante Errichtung eines Einfamilienhauses mittels Ergänzungssatzung. Nach Abstimmungen mit dem Landratsamt entschied sich die Stadt für einen Bebauungsplan.

Die öffentliche Auslegung fand vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 statt. Die Stellungnahmen wurden am 28.10.2026 laut Vorlage abgewogen, ein Ergebnis der Sitzung ist nicht dokumentiert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Vorgeschlagen ist, die Satzung über den Bebauungsplan in der Fassung vom Juni 2026 zu beschließen, Begründung und Umweltbericht mit redaktioneller Änderung zu billigen und die Satzung auszufertigen sowie öffentlich bekannt zu machen.

Noch offen

  • Der Sitzungsausgang des für den 28.10.2026 vorgesehenen Satzungsbeschlusses ist nicht dokumentiert.
  • Die Neubeantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des Teilortskanals Rhg. (TOK 1) in den Lockwitzbach ist im Zuge des Vollzugs des Bebauungsplans vorgesehen.

Ort der Leistung

Glashütte, Sachsen

Markiert ist Glashütte, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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