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Mietvertragsverlängerung Prohliser Allee 10 Dresden

Die stark nachgefragten Angebote mehrerer städtischer Ämter sollen am Standort Prohliser Allee 10 gesichert werden. Die Beschlussvorlage sieht einen Mietvertragsnachtrag mit Ausbau der Flächen vor, eine Entscheidung des Stadtrats steht noch aus.

Kostenschätzung

4,5 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Beschließende Beratung im Stadtrat am 17.12.2026

Ausführung

Der Vermieter soll den Ausbau spätestens bis zum 31. Mai 2027 nach Mietvertragsunterzeichnung umsetzen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Mietgegenstand 1
Vorgesehen ist ein Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag über zehn Jahre. Die Mietvertragsverlängerung soll den Standort bis zum 30. Juni 2037 sichern.
Ausbau der Flächen
Das Nachtragsangebot betrifft etwa 2.185 Quadratmeter vom Kellergeschoss bis zum 3. Obergeschoss. Der Vermieter soll die Räume nach den aktualisierten Raumbüchern und der Montagevorschrift für das Daten- und Telekommunikationsnetz ausbauen und gesetzliche, normative sowie hygienische Anforderungen berücksichtigen.
Mietgegenstand 2
Die derzeit im Wesentlichen als Bürgerbüro genutzten Flächen im 1. Obergeschoss umfassen etwa 438 Quadratmeter. Die Verlängerung ist zunächst bis zum 31. August 2030 vorgesehen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschließende Beratung im Stadtratals Nächstes17.12.2026
  2. Spätester Termin für den Ausbau nach Mietvertragsunterzeichnung31.05.2027
  3. Beginn der Gesamtmiete von 40.273,08 Euro01.07.2027
  4. Frist für eine Kündigung des 1. Obergeschosses zum 31. August 203031.08.2029
  5. Ende der zunächst vorgesehenen Verlängerung für Mietgegenstand 231.08.2030
  6. Vorgesehenes Ende der Verlängerung für Mietgegenstand 1, Mietgegenstand 2 verlängert sich ohne Kündigung bis zu diesem Datum30.06.2037
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Annahme des Mietangebots Version 2 und Abschluss eines Nachtrags zum bestehenden Mietvertrag, laut Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bevorzugte Variante.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

In der Prohliser Allee 10 sind Beschäftigte des Stadtbezirksamtes, Bürgeramtes, Sozialamtes, Jugendamtes sowie des Amtes für Gesundheit und Prävention untergebracht. Die Angebote werden stark nachgefragt, laut Vorlage gibt es im Stadtbezirk keine gleichwertigen stadteigenen oder externen Mietflächen.

Der Mietvertrag läuft aktuell bis zum 31. August 2028 und verlängert sich anschließend jährlich, sofern nicht zwölf Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Vorlage bevorzugt Mietangebot Version 2, Variante 3 wurde wegen der 15-jährigen Festmietzeit und Variante 1 wegen höherer Nominalkosten und geringerer Variabilität verworfen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, das Mietangebot Version 2 anzunehmen und einen Nachtrag zum bestehenden Mietvertrag abzuschließen.

Noch offen

  • Die Beschlussvorlage soll am 17.12.2026 im Stadtrat beraten werden, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.
  • Ohne Kündigung bis zum 31. August 2029 verlängert sich Mietgegenstand 2 automatisch bis zum 30. Juni 2037.
  • Bei einer langfristigen Standortentscheidung über 2030 hinaus sind im 1. Obergeschoss Maßnahmen zu Datenschutz, Schallschutz und Sicherheit erforderlich. Die dafür notwendigen Mittel sind laut Vorlage noch nicht in künftigen Doppelhaushalten veranschlagt.

Ort der Leistung

Dresden, Sachsen

Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Mietaufwendungen für zehn Jahre, Gesamtmiete4.503.397 €
Aktuelle monatliche Gesamtmietemonatlich30.967 €
Gesamtmiete ab dem 1. Juli 2027monatlich, zusätzliche Investitionsmiete für Mietgegenstand 1 von 4,29 Euro pro Quadratmeter pro Monat ab Fertigstellung während der Festmietzeit40.273 €
Finanzierung
Die erforderlichen Mietmittel wurden ab dem Doppelhaushalt 2027/2028 ff. im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung veranschlagt. Ab dem Doppelhaushalt 2029/2030 ff. sind die Mietaufwendungen im Haushalt des Amtes einzuordnen.

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