Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Übergangswohnheim und Umbau
- Vorgesehen sind Mobile Raumeinheiten in drei Baukörpern mit insgesamt etwa 915 Quadratmeter Bruttogrundfläche für maximal 56 Personen besonderer Bedarfsgruppen. Der Vermieter übernimmt Planung, Baugenehmigungsverfahren und Umbau gemäß Unterbringungskonzept, die Kosten dafür sind durch die regulären Mietzahlungen abgedeckt.
- Betrieb der Einrichtung
- Der Betrieb der Einrichtung soll separat durch das Fachamt vergeben werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beschluss durch den Stadtrat vorgesehenals Nächstes17.12.2026
- Vorgesehener Mietvertragsbeginn, vorbehaltlich Baugenehmigung und Baufertigstellung mit Nutzungsfreigabe1. Mai 2027
- Beschluss des Wohnungsnotfallhilfekonzepts 2026 durch den Stadtrat vorgesehenAnfang 2027
Vergabeverfahren
Mietvertrag über zehn Jahre, der Betrieb der Einrichtung wird separat durch das Fachamt vergeben.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Sozialamt benötigt das Objekt zur Unterbringung wohnungsloser Familien und Frauen mit Kind. Die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen stieg von 358 im Juli 2024 auf 437 im Juli 2026, die Belegungsquote lag im Juli 2026 bei 95 Prozent und damit über der kalkulatorischen Auslastungsgrenze von 91 Prozent.
Das als Mobile Raumeinheit 2013 errichtete Gebäude wurde bis zum 31. August 2026 vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen angemietet. Der Stadtrat soll den Oberbürgermeister zum Abschluss eines zehnjährigen Mietvertrags ermächtigen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, das Mietangebot anzunehmen und einen Mietvertrag über zehn Jahre für das Objekt in der Geisingstraße 25 abzuschließen.
Noch offen
- Beschluss des Stadtrats über die Ermächtigung zum Abschluss des Mietvertrags.
- Mietbeginn vorbehaltlich erteilter Baugenehmigung und Baufertigstellung mit Nutzungsfreigabe.
- Das Wohnungsnotfallhilfekonzept 2026 soll Anfang 2027 vom Stadtrat beschlossen werden.
- Die Immobilie ist aus dem Sondervermögen des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen herauszulösen und zum noch zu ermittelnden Verkehrswert an die Landeshauptstadt zu übertragen.
Ort der Leistung
Dresden, Sachsen
Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Monatlicher Bruttomietzins im Grundangebotbrutto, monatlich | 11.603 € |
|---|---|
| Mietaufwendungen inklusive Bewirtschaftungsaufwendungen über zehn JahreGesamtmiete | 2.247.210 € |
- Finanzierung
- Die Finanzierung der Anmietung wurde durch das Sozialamt für den Doppelhaushalt 2027/2028 ff. bestätigt. Ab dem Doppelhaushalt 2029/2030 ff. sind die Aufwendungen im Haushalt des Sozialamtes einzuordnen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.