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Übergangswohnheim Geisingstraße 25 Dresden

Wegen des gestiegenen Bedarfs an Unterkünften für wohnungslose Menschen soll das Objekt in der Geisingstraße 25 als Übergangswohnheim für wohnungslose Familien und Frauen mit Kind genutzt werden. Der Stadtrat soll am 17.12.2026 über die Ermächtigung zum Abschluss eines zehnjährigen Mietvertrags entscheiden.

Haushaltsansatz

2,25 Mio. €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Beschluss des Stadtrats am 17.12.2026

Ausführung

Mietvertragslaufzeit zehn Jahre.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Übergangswohnheim und Umbau
Vorgesehen sind Mobile Raumeinheiten in drei Baukörpern mit insgesamt etwa 915 Quadratmeter Bruttogrundfläche für maximal 56 Personen besonderer Bedarfsgruppen. Der Vermieter übernimmt Planung, Baugenehmigungsverfahren und Umbau gemäß Unterbringungskonzept, die Kosten dafür sind durch die regulären Mietzahlungen abgedeckt.
Betrieb der Einrichtung
Der Betrieb der Einrichtung soll separat durch das Fachamt vergeben werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschluss durch den Stadtrat vorgesehenals Nächstes17.12.2026
  2. Vorgesehener Mietvertragsbeginn, vorbehaltlich Baugenehmigung und Baufertigstellung mit Nutzungsfreigabe1. Mai 2027
  3. Beschluss des Wohnungsnotfallhilfekonzepts 2026 durch den Stadtrat vorgesehenAnfang 2027
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Mietvertrag über zehn Jahre, der Betrieb der Einrichtung wird separat durch das Fachamt vergeben.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Das Sozialamt benötigt das Objekt zur Unterbringung wohnungsloser Familien und Frauen mit Kind. Die Zahl der untergebrachten wohnungslosen Personen stieg von 358 im Juli 2024 auf 437 im Juli 2026, die Belegungsquote lag im Juli 2026 bei 95 Prozent und damit über der kalkulatorischen Auslastungsgrenze von 91 Prozent.

Das als Mobile Raumeinheit 2013 errichtete Gebäude wurde bis zum 31. August 2026 vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen angemietet. Der Stadtrat soll den Oberbürgermeister zum Abschluss eines zehnjährigen Mietvertrags ermächtigen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Oberbürgermeister soll ermächtigt werden, das Mietangebot anzunehmen und einen Mietvertrag über zehn Jahre für das Objekt in der Geisingstraße 25 abzuschließen.

Noch offen

  • Beschluss des Stadtrats über die Ermächtigung zum Abschluss des Mietvertrags.
  • Mietbeginn vorbehaltlich erteilter Baugenehmigung und Baufertigstellung mit Nutzungsfreigabe.
  • Das Wohnungsnotfallhilfekonzept 2026 soll Anfang 2027 vom Stadtrat beschlossen werden.
  • Die Immobilie ist aus dem Sondervermögen des Eigenbetriebs Kindertageseinrichtungen herauszulösen und zum noch zu ermittelnden Verkehrswert an die Landeshauptstadt zu übertragen.

Ort der Leistung

Dresden, Sachsen

Markiert ist Dresden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Monatlicher Bruttomietzins im Grundangebotbrutto, monatlich11.603 €
Mietaufwendungen inklusive Bewirtschaftungsaufwendungen über zehn JahreGesamtmiete2.247.210 €
Finanzierung
Die Finanzierung der Anmietung wurde durch das Sozialamt für den Doppelhaushalt 2027/2028 ff. bestätigt. Ab dem Doppelhaushalt 2029/2030 ff. sind die Aufwendungen im Haushalt des Sozialamtes einzuordnen.

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