Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Erschließung des Gewerbegebietes Plauen-Kauschwitz
- Vorgesehen ist die Erschließung des Gewerbegebietes Plauen-Kauschwitz. 2026 wurden bereits eine Bodenuntersuchung angefertigt und die Regenwasserbewirtschaftung untersucht.
- Planleistungen und Ankauf der Restflächen
- Planleistungen und der Ankauf der Restflächen sind im Haushaltsplan verankert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Sitzung des Gremiums Wirtschaftsförderungsausschuss (erledigt)26.10.2026
- Bodenuntersuchung angefertigt und Regenwasserbewirtschaftung untersucht (erledigt)2026
- Perspektivisch Ansiedlung über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplanals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Stadtgebiet stehen keine relevanten Flächen für Ansiedlungen zur Verfügung. Die Wirtschaftsförderung will weitere Potenzialflächen schaffen.
Die Erschließung des Gewerbegebietes Plauen-Kauschwitz wurde im Rahmen des Masterplans Südwestsachsen als Projektsteckbrief eingereicht. Planleistungen und Ankauf der Restflächen sind im Haushaltsplan verankert.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Noch offen
- Die künftige Ansiedlung ist perspektivisch über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vorgesehen.
Ort der Leistung
Plauen, Sachsen
Markiert ist Plauen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Geschätzte Investitionssummegeschätzt | 10.800.000 € |
|---|---|
| Eigenmittel 2028 | 12.000 € |
| Eigenmittel 2029 | 42.000 € |
| Eigenmittel 2030 | 30.000 € |
- Förderung
- 108.000 € für 2028, 378.000 € für 2029 und 270.000 € für 2030
- Finanzierung
- Im Haushaltsplan sind für 2028 und 2029 jeweils 300.000 € Planungsauszahlungen und jeweils 120.000 € Auszahlungen für den Ankauf vorgesehen. Fördermittel: 108.000 € für 2028, 378.000 € für 2029 und 270.000 € für 2030. Eigenmittel: 12.000 € für 2028, 42.000 € für 2029 und 30.000 € für 2030.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.