Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Mobiler Stromerzeuger
- Beschaffung und Vorhaltung eines mobilen und hinreichend leistungsfähigen Notstromaggregats für das Rathaus. Weitere Angaben zu Leistung oder Ausführung nennt die Vorlage nicht.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Mittelbereitstellung stand auf der Tagesordnung des Verwaltungsausschusses (erledigt)13.10.2026
- Beschaffung des Notstromaggregatsals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadt Heidenau will ein mobiles Notstromaggregat beschaffen. Das Rathaus dient laut Vorlage im Krisenfall als Sitz des Krisen- und Verwaltungsstabes und braucht deshalb eine Notstromversorgung. Das Rathaus an der Dresdner Straße 47 hat bereits die technischen Voraussetzungen für eine externe Notstromeinspeisung.
Als Gründe nennt die Vorlage den Katastrophenschutz und die Daseinsvorsorge der Stadt. Die Vorlage trägt das Datum 05.10.2026. Die Beratung im Verwaltungsausschuss war für den 13.10.2026 vorgesehen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Verwaltungsausschuss sollte die überplanmäßige Bereitstellung von 140.000 € im Haushaltsjahr 2026 für die Anschaffung eines Notstromaggregats beschließen.
Noch offen
- Das Abstimmungsergebnis fehlt in der vorliegenden Fassung der Vorlage.
- Ein Vergabeverfahren und einen Liefertermin nennt die Vorlage nicht. Der Mittelbedarf beruht auf einem Kostenangebot.
Ort der Leistung
Heidenau, Sachsen
Markiert ist Heidenau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Mittelbedarf für das Notstromaggregatlaut Vorlage gemäß Kostenangebot | 140.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die 140.000 € sollen im Haushaltsjahr 2026 durch Mittelumsetzung aus vier Buchungsstellen bereitgestellt werden, weil dort die Mittel 2026 nicht gebraucht werden. Die Stellen gehören zu Verwaltung, Kita und Hort. Als jährlichen Folgeaufwand nennt die Vorlage ca. 2.000 € Sachkosten und ca. 500 € Personalkosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.